Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Erbe von Pflegenden Angehörigen

2. Juni 2009 16:00 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Meine Mutter ist von mir 2 Jahre gepflegt worden.
Sie hinterläßt uns 2 Kindern Bargeld.
Mein Bruder meint ihm steht die hälfte des Geldes zu.
Ich meine aber, gelesen zu haben, das pflegenden Angehörigen mehr zusteht!
Wer hat recht?

2. Juni 2009 | 16:22

Antwort

von


(207)
Wallstr. 1 A
18055 Rostock
Tel: 0381 51050515
Web: https://www.mv-recht.de
E-Mail:



Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:

Sie haben Recht.
Derweil gibt es eine im Gesetz unter § 2057 a BGB statuierte Ausgleichspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings.
Danach können Abkömmlinge (also leibliche Kinder), wenn sie den Erblasser unter völligem oder teilweisem Verzicht auf eigene Erwerbstätigkeit längere Zeit gepflegt haben, bei der Erbauseinandersetzung für diese Leistungen von den anderen Erbberechtigten Abkömmlingen einen Ausgleich verlangen.
Voraussetzung hierfür ist eben, dass Sie ein leibliches Kind des Erblassers sind; dass Sie wegen der Pflege zumindest teilweise auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet haben und dass diese Pflegeleistungen nicht anderweitig durch Leistungen des Erblassers vergütet wurden.

Die Höhe dieser Ausgleichsleistungen ist nach dem sogenannten „billigen Ermessen“ festzusetzten.
Dauer und Umfang der Pflege; Zeitraum und Wert der Pflege und Umfang des damit verbundenen Einkommensverzicht spielen bei der Bemessung eine Rolle.
Zum anderen ist der Wert des reinen Nachlasses bei Eintritt des Erbfalls heranzuziehen.
Die Billigkeitsklausel ermöglicht es, auf eine Nachrechnung im Einzelfall zu verzichten – eine solche Berechnung wäre obendrein auch gar nicht möglich.

Auf jeden Fall darf der Ausgleich auch nicht dazu führen, dass ein anderer Abkömmling völlig leer ausgeht.

Im Streitfall setzt das Prozessgericht die Höhe des Ausgleichs fest.

Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung weiter geholfen zu haben.

An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen.

Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren.


Mit freundlichen Grüßen



Mathias Drewelow
Rechtsanwalt



Am Kabutzenhof 22
18057 Rostock

fon : 0381-25296970
fax : 0381-25296971
mail: drewelow@mv-recht.de
web: www.mv-recht.de




Rechtsanwalt Mathias Drewelow
Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

(207)

Wallstr. 1 A
18055 Rostock
Tel: 0381 51050515
Web: https://www.mv-recht.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Familienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER