Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass A und B keinen Ehevertrag hatten.
Dann bekommt B 1/2 vom Nachlass der A. §§ 1931 und 1371 BGB.
C, D, E und F bekommen jeweils 1/8 vom Nachlass der A. § 1924 BGB. Zum Nachlass der A gehören nicht nur deren gebrauchte Kleidung und wenn vorhanden auch der Schmuck der A sondern auch die Nachlassverbindlichkeiten der A § 1967 BGB. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören auch die Beerdigungskosten. § 1968 BGB.
F hat also der Sache nach mitgeteilt, dass er nicht darauf verzichtet, 1/8 der Beerdigungskosten für As Beerdigung zu bezahlen. Das sollten Sie ihm aber erst erklären, nachdem die 6wöchige Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB um ist.
Beim Tod des B gilt tatsächlich, dass C, D und E jeweils 1/3 erben. § 1924 BGB.
F erbt nichts, wenn B stirbt. Denn B ist nicht der leibliche Vater von F und hat diesen nicht adoptiert. Insoweit haben Sie die Rechtslage richtig wiedergegeben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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