Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Die Erfolgsaussichten sind leider nicht gut.
Nach italienischem Erbrecht setzt die Erbfolge nichtehelicher Kinder die Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Abstammung vom Erblasser voraus (vgl. Art. 573 Code Civile).
Diese Voraussetzungen sind in Ihrem Fall schon nicht gegeben.
Darüber hinaus sind Sie von dem Freund Ihrer Mutter adoptiert worden.
Die Adoption löst den Adoptierten nach italienischem Recht völlig aus der Ursprungsfamilie, so dass Sie dort leider auch kein Erbrecht mehr haben (vgl. Art. 314/26 Abs. 2 Code Civile).
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine besseren Nachrichten übermitteln kann.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.