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Erbausschlagung - Weitergabe Adressen der übrigen Erben

8. Mai 2025 12:31 |
Preis: 30,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe ein Erbe ausgeschlagen. Mache ich mich strafbar, wenn ich Daten der anderen Erben auf Anfrage den Gläubigern des Erblassers mitteile? Sozialamt, Vermieter des Erblassers fragen mich trotz Erbausschlagung nach Adressen der in Frage kommenden Erben.

8. Mai 2025 | 13:16

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.

Wenn Sie das Erbe ausgeschlagen haben, sind Sie rechtlich nicht mehr Erbe und somit nicht verpflichtet, Gläubigern oder Dritten (wie Sozialamt oder Vermieter) Auskünfte über andere potenzielle Erben zu geben.

Die Weitergabe personenbezogener Daten anderer Personen ohne deren Einwilligung kann zudem datenschutzrechtlich problematisch sein.

Am sichersten ist es, Anfragen an das zuständige Nachlassgericht zu verweisen, das für solche Auskünfte zuständig ist. Sie machen sich nicht strafbar, wenn Sie keine Daten weitergeben und stattdessen auf das Nachlassgericht verweisen.

Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


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