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Englische Limited (LTD) / Gesellschafterrechte / Treuhand

2. Oktober 2024 15:09 |
Preis: 61,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
über einen Treuhandvertrag war ich an einer englischen LTD beteiligt.
Im Treunhandvertrag waren 100% Einsichtsrechte in die englische LTD definiert.

Ich habe dem Treuhänder gebeten, mir einsicht in alle Unterlagen zu geben
(Kontoauszüge, Buchhaltung, Briefe) etc.

Diese wird mir verweigert und mir gesagt, das es nichts gibt.
Er hat mir nur die fälschbaren Auszüge aus dem Companies House weitergeleitet.
Ich habe ein Schreiben ber besagten LTD,
wo eine Kontoverbindung drauf steht.

Dann muss es zumindest eine Buchhaltung geben.

Welche Informationen muss ein Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer englischen LTD aufbewahren und kann vor Gericht sagen, diese Unterlagen sind verpflichtend und müssen herausgegeben werden.

LG

2. Oktober 2024 | 18:01

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, diese beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt.

Soweit ich das richtig verstanden habe, sind Sie Gesellschafter einer engl. Ltd. Und lassen sich mittels Treuhandvertrag von einer anderen Person vertreten.

Die Limited unterliegt einer laufenden Buchführungspflicht (original accounting records), d. h., sämtliche Einnahmen und Ausgaben müssen täglich aufgezeichnet und ein Vermögensverzeichnis aufgestellt wer- den [31. Die jeweiligen Unterlagen sind drei Jahre lang aufzubewahren, und zwar entweder am Ort des registered office oder an einem von den Direktoren bestimmten Ort.

Es muss insoweit auch Kontoauszüge, die Belege der ordnungsgemäßen Buchhaltung darstellen geben.

Aus dem Treuhandvertrag könnten sich insoweit längere Aufbewahrungspflichten ergeben.

Unabhängig davon, ob die Gesellschaft in England oder Deutschland ihren Verwaltungssitz hat, muss sie zum Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss (annual accounts) erstellen. Dieser setzt sich in der Regel zusammen aus Bilanz (balance sheet), Gewinn- und Verlustrechnung (profit and loss account) mit Anhang (notes), Geschäftsbericht der Direktoren (directors' report) und Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfer (auditors' report). Anders als das deutsche Recht, kennt das englische Recht nicht den Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Es besteht eine klare Trennung zwischen dem Bilanzrecht und dem Steuerrecht.



So Sie in der Treuhandvereinbarung nichts zum geltenden Recht oder einem Gerichtsstand vereinbart haben, werden Sie hier wohl den Treuhänder nach englischem Recht am Sitz der Gesellschaft in Anspruch nehmen müssen.
Aber auch eine gerichtliche Geltendmachung in Deutschland, so dies nach dem Vertrag möglich wäre, könnte sich schwierig gestalten, denn dass deutsche ggf. obsiegende Urteil wäre in GB zu vollstrecken.

Insgesamt keine schöne Ausgangslage mit der Sie sich hier auseinandersetzen müssen. So Sie den Weg gehen wollen, sollten Sie eine in GB ansässige Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte aus dem Treuhandvertrag beauftragen.

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Andreas Wehle /Aachen


https://www.friedfrank.com/uploads/siteFiles/ffFiles/060201_buchfuhrung_just.pdf

https://firma-ausland.de/buchhaltung_limited.htm


Rechtsanwalt Andreas Wehle

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