Ich habe folgendes Problem. Meine Mutter befindet sich seit 2 Jahren in einem Pflegeheim (Pflegestufe 1) Bisher konnten die Restkosten von ihren Ersparnissen bestritten werden. Das wäre auch noch für ca. 1 ½ Jahre zu machen.
Meine Schwiegermutter ebenfalls Stufe 1 wurde bisher von meinem Schwager zu Hause gepflegt. Nun ist der Schwager plötzlich verstorben. Das heißt, die Schwiegermutter kommt in ein Pflegeheim. Ihre Ersparnisse werden für ca. 2 Jahre ausreichen, um das Heim zu finanzieren.
Meine Frau und ich wollen uns einen schon seit geraumer Zeit gehegten Wunsch erfüllen – eine Eigentumswohnung zur Eigennutzung kaufen. Damit werden wir natürlich unsere Ersparnisse einsetzen und noch einen Teil finanzieren müssen.
Frage: Ist dies unter der o.a. Konstellation noch zulässig oder kann das Sozialamt im nach hinein verlangen, dass wir unsere Eigentumswohnung wieder verkaufen müssen – mit dem Vorwurf, das Vermögen dem Zugriff der Behörde entzogen zu haben.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand mit Auskünften helfen könnte.
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FragePflegeheim
Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sie brauchen sich keine Sorgen machen. Ein Zugriff auf das Eigenheim ist unzulässig. Sie können später auch nicht verpflichtet werden dieses zu vermieten oder zu verkaufen. Letztlich dient dieses auch der Altersvorsorge.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Rückfrage vom Fragesteller23. Mai 2007 | 22:05
Wir haben noch zwei Rentenversicherungen die im Jahre 2009 ausgezahlt werden, die wir ebenfalls als Alterssicherung ansehen. Wie hoch ist in diesem Fall dann das Schonvermögen, das nicht angetastet werden darf, zumal ja auf der Wohnung noch Grundschulden bestellt wären?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt24. Mai 2007 | 11:08
Sehr geehrter Fragesteller(in),
die Höhe des sog. Schonvermögens ist mit bis zu 5% des Bruttoeinkommens, das Sie im Laufe Ihres Lebens verdienen anzusetzen. Die Anlageform ist nicht festgelegt. D.h. es bleibt Ihnen zu entscheiden wie Sie die Altersvorsorge betreiben. Im Zweifelsfall könnten Sie über eine Verlängerung des Rentenversicherungsvertrages oder eine Umstrukturierung nachdenken. Wie bereits erwähnt bleibt die Wohnung außen vor. Das Sozialamt kann von Ihnen weder Verkauf oder Vermietung verlangen.