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Elternunabhängiges Bafög Erbe

| 28. März 2015 09:47 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Lucia König

Zusammenfassung

Es geht um die Notwendigkeit des Nachweises der Verminderung des Vermögens bei Anschaffung von Haushaltsgegenständen bei Stellung des BAföG Antrags.

Hallo,

ich bekomme seit letztem Sommer Bafög und ich habe Anspruch auf einen Freibetrag von 5200€.
Ich besitze kein Auto usw. was als Vermögen angesehen werden kann. Nur mein Konto.

Nun habe ich 7000€ geerbt, demnach würde sich nächstes ja mein Bafög verringern.
und zwar um
7000
-5200
=1800 die : 12
150€ Monatlich.

Meine Frage ist nun die folgende:
Ich benötige ein neues Bett und einen PC usw. ist halt alles sehr alt oder nicht vorhanden.

Kann ich mein Vermögen durch diese Anschaffungen (wie Möbel, PC, Kleidung) bis zur nächsten Antragsstellung verringern bis unter die 5200€ und somit im Sommer wieder vollen Anspruch auf Bafög zu haben. Natürlich bewahre ich die Quittungen auf und schaffe nur dinge die zur Ausbildung (PC, Bücher) nötig sind an bzw. zum allgemeinen Lebensstandard gehören an wie Möbel usw.

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Zum Vermögen im Sinne des BaföG gehört u.a. auch ererbtes Bargeld. Davon gegen Sie ja auch richtigerweise bei der Bewertung Ihrer Erbschaft aus.
Haushaltsgegenstände werden dagegen nicht zum Vermögen gerechnet.
Unter den Begriff Haushaltsgegenstände fällt alles, was beweglich ist und zur Haushaltsführung notwendig ist. Das sind neben der Wohnungseinrichtung auch Computer - Kleidung allerdings nicht.
Bei größeren Vermögen, die vor der Beantragung des BaföG für die Anschaffungen zur Durchführung des Studiums aufgelöst wurden, müssen Nachweise erbracht werden.
Das bedeutet für Sie:
Sie müssten für den Kauf von Möbeln, wie Bett, Schrank zur Einrichtung der Wohnung und PC Rechnungen vorlegen können. Wichtig ist dabei, dass die Rechnungen auch auf Ihren Namen ausgestellt sind und von Ihnen bezahlt wurden.
Um jeglichem möglichen Verdacht eines versuchten Betruges aus dem Wege zu gehen, rate ich Ihnen - rein vorsorglich - gegenüber dem BAföG Amt von Anfang an mit offenen Karten zu spielen und sich bei der Auskunftserteilung kooperativ zu zeigen.
Ich hoffe, Ihre Fragen verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen und wünsche Ihnen zunächst einmal ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen

Lucia König
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 28. März 2015 | 15:59

Vielen Dank für Ihre kompetente Antwort.

Also wenn ich Sie richtig verstaden habe, kann ich mir Möbel und einen Laptop kaufen (mit Belegen zur Vorlage) bis von den 7000€ nur noch z.b. 5100€ auf meinem Konto übrig sind und anschließend kann ich trotzdem das volle Bafög bekommen ohne das dieses gekürtzt wird.

Ich danke Ihnen Vielmals für Ihre Antwort und wünsche Ihnen ebenfalls ein schönes Wochenede.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. März 2015 | 16:12

Sehr geehrter Fragesteller,
ich sehe in dieser Vorgehensweise keine Probleme, würde mich aber dennoch noch einmal vergewissern bei BafÖG Amt und schildern, dass ich dringend Einrichtungsgegenstände für meine Wohnung und einen PC für mein Studium benötige und dies mit der Erbschaft finanzieren möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Lucia König

Bewertung des Fragestellers 28. März 2015 | 16:30

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