Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Die Aufnahme naher Angehöriger aus Gefälligkeit bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist hierüber jedoch zu informieren.
Allerdings könnte bei einer 1,5 Zimmer-Wohnung längerfristig eine Überbelegung vorliegen, die den Vermieter zu einer Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen könnte.
2.
Für eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigen Sie keine Bescheinigung des Vermieters
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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