Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Einzug beim Schwager

10. August 2016 18:20 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Moosmann

Hallo,

ich bin am 1.8. mit meinem fünfjährigen Sohn in die Wohung meines schwagers eingezogen (1,5 Zimmer). Mein Schwager hat bereits vor mehreren Wochen den Vermieter gefragt, ob es in Ordnung wäre. Er sagte: dass er darüber nachdenken werde. Inzwischen hat mein Schwager mehrere Mails geschrieben, mit der Bitte um eine Antwort und eine unterschriebene Bescheinigung für die polizeiliche Anmeldung.
Ich kann bei ihm ein Jahr lang kostenlos wohnen, (mein Mann in ein anderes Bundesland weggezogen.)
Mein Schwager wohnt ebenfalls in dieser Wohnung und ist kaum zu Hause, aufgrund langer Arbeitszeiten.
1. Muss der Vermieter dieser Hilfe innerhalb der Familie zustimmen?
2. Wenn nicht: Wie kann ich mich polizeilich ummelden, wenn ich vom Vermieter keine unterschriebene Bescheinigung habe?
Vielen Dank!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1.
Die Aufnahme naher Angehöriger aus Gefälligkeit bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist hierüber jedoch zu informieren.

Allerdings könnte bei einer 1,5 Zimmer-Wohnung längerfristig eine Überbelegung vorliegen, die den Vermieter zu einer Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen könnte.

2.
Für eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigen Sie keine Bescheinigung des Vermieters


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 3. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER