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Einzug in Wohnung ohne WC mit Säugling von Vermieter erzwungen

31. August 2023 06:20 |
Preis: 60,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


10:11

Hallo,

ich habe mit meinem Vermieter ein freundschaftliches Verhältnis. Im Mai habe ich im guten Glauben, dass ich in deren zu vermietendes Haus einziehen kann, meine Wohnung gekündigt. Nun hat mein Vermieter das seit April leer stehende Haus auch renoviert, wie besprochen.
Es fehlt aber noch folgendes:

1. Kein funktionierendes WC, weil der Schwimmer der Spülung fehlt - wir müssen also mit Wassereimer spülen
2. Die Haustür ist vom Hund des Vormieters völlig zerkratzt
3. Die beiden oberen Räume, die ich mit gemietet habe, sind eine völlige Baustelle, dort liegt Material, es stehen noch Möbel vom Vermieter und die Böden sind teilweise offen
4. Es gibt für keinen Raum einen Schlüssel
Der Vermieter will das alles noch ändern, aber er weiß ja seit Mai, dass ich da heute so einziehen muss - mit Säugling. Die beiden kennen meine Tochter auch.

Nun will der Vermieter aber nichts von dem oben aufgezählten in das Übergabe-Protokoll mit aufnehmen

Ich bin ihm ja aber quasi ausgeliefert, weil ich heute meine Wohnung übergeben muss, und eine kleine Tochter habe.

Ich sehe nur zwei Möglichkeiten:

1. Das Übergabe-Protokoll so ablehnen, dann stehe ich aber ohne Wohnung da
2. Das Übergabe-Protokoll so annehmen, dann wird es beim Auszug aber große Probleme geben, falls er z.B. die beiden oberen Räume bis dahin nicht renoviert hat - und jeder Richter wird sagen: selber schuld, warum haben Sie denn unterschrieben?

Ich empfinde das schon als Nötigung, bin ja aber gewissermaßen in einer Notlage - was also am besten tun?

Lieben Dank für eine schnelle Antwort

31. August 2023 | 07:06

Antwort

von


(2493)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
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Guten Tag,

nehmen Sie einen Zeugen zur Wohnungsübergabe mit, der die Mängel bestätigen, ggf auch fotografieren kann und Vereinbarungen mit dem Vermieter mithört.

Falls der Vermieter Ihnen die Übergabe der Wohnung verweigern sollte, suchen Sie umgehend anwaltliche Hilfe vor Ort, damit Ihr Anspruch auf Überlassung der Wohnung durchgesetzt werden kann.

Weisen Sie den Vermieter auf seine Schadensersatzpflicht hin, wenn Sie gezwungen sein sollten, einstweilen in einem Hotel zu übernachten.

Suchen Sie Hilfe beim zuständigen Wohnungsamt, um vorübergehend eine Unterkunft zu erhalten.

Überlegen Sie, ob es sich wirklich um ein freundschaftliches Verhältnis handelt.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 31. August 2023 | 09:55

Hallo,

fotografiert habe ich die Mängel schon, und Zeugen habe ich zum Glück auch.
Ok, also so wie ich es verstanden habe, sollte ich auf jeden Fall versuchen, die Mängel ins Übergabe-Protokoll aufnehmen zu lassen?
Und wenn ich in ein Hotel muss, müsste der Vermieter das bezahlen?
Weil ich sonst gedacht hätte, erst mal lieber die Füße still halten, und dann in Ruhe etwas Neues suchen. Und wenn ich dann vor Ablauf des Jahres etwas Neues finde, den "verfrühten" Auszug mit eben den Mängeln begründen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. August 2023 | 10:11

Dass Sie Zeugen und Fotos haben, ist ja schon mal gut.
Versuchen Sie, die Punkte als "noch vom Vermieter zu erledigende Punkte" in das Protokoll aufzunehmen.
Verweigert er das und gibt Ihnen die Wohnung nicht, können Sie unterschreiben und nach Einzug das Übergabeprotokoll wegen Drohung, § 123 BGB, anfechten, zugleich dann die Mängel aufführen.
Auf jeden Fall sollte ein Zeuge bei der Übergabe dabei sein.

ANTWORT VON

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