Guten Tag,
nehmen Sie einen Zeugen zur Wohnungsübergabe mit, der die Mängel bestätigen, ggf auch fotografieren kann und Vereinbarungen mit dem Vermieter mithört.
Falls der Vermieter Ihnen die Übergabe der Wohnung verweigern sollte, suchen Sie umgehend anwaltliche Hilfe vor Ort, damit Ihr Anspruch auf Überlassung der Wohnung durchgesetzt werden kann.
Weisen Sie den Vermieter auf seine Schadensersatzpflicht hin, wenn Sie gezwungen sein sollten, einstweilen in einem Hotel zu übernachten.
Suchen Sie Hilfe beim zuständigen Wohnungsamt, um vorübergehend eine Unterkunft zu erhalten.
Überlegen Sie, ob es sich wirklich um ein freundschaftliches Verhältnis handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Hallo,
fotografiert habe ich die Mängel schon, und Zeugen habe ich zum Glück auch.
Ok, also so wie ich es verstanden habe, sollte ich auf jeden Fall versuchen, die Mängel ins Übergabe-Protokoll aufnehmen zu lassen?
Und wenn ich in ein Hotel muss, müsste der Vermieter das bezahlen?
Weil ich sonst gedacht hätte, erst mal lieber die Füße still halten, und dann in Ruhe etwas Neues suchen. Und wenn ich dann vor Ablauf des Jahres etwas Neues finde, den "verfrühten" Auszug mit eben den Mängeln begründen
Dass Sie Zeugen und Fotos haben, ist ja schon mal gut.
Versuchen Sie, die Punkte als "noch vom Vermieter zu erledigende Punkte" in das Protokoll aufzunehmen.
Verweigert er das und gibt Ihnen die Wohnung nicht, können Sie unterschreiben und nach Einzug das Übergabeprotokoll wegen Drohung, § 123 BGB, anfechten, zugleich dann die Mängel aufführen.
Auf jeden Fall sollte ein Zeuge bei der Übergabe dabei sein.