Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Kindesvater ist zur Auskunft über seine Einkünfte und sein Einkommen aus den letzten 3 Jahren verpflichtet. Er sollte aufgefordert werden, Auskunft zu erteilen und aussagekräftige Belege vorzulegen, also die entsprechenden Steuerbescheide und -erklärungen u.ä.
Ihm sollte dazu eine Frist gesetzt werden - nach Fristablauf kann er auf Auskunftslegung und Zahlung des sich daraus ergebenden Unterhalts verklagt werden.
Für die außergerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs benötigen Sie zwar keinen Anwalt, aber es empfiehlt sich gleichwohl, einen Anwalt zu beauftragen. Die Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens bei Selbständigen ist nämlich nicht einfach und sollte einem Fachmann anvertraut werden.
Für eine Klage vor dem Familiengericht benötigen Sie ohnehin einen Anwalt.
Ich empfehle Ihnen also, Ihren Ex-Mann zunächst anwaltlich auffordern zu lassen, umfassend Auskunft zu erteilen, um dann den geschuldeten Unterhalt konkret berechnen und einfordern zu können.
Gerne dürfen Sie sich dazu auch an mich wenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann, Rechtsanwalt