Ich bekam eine Mail von der Lehrerin meiner Tochter, daß ich sie anweisen solle Strafarbeiten (namentlich das Auf/Abschreiben von irgendeinem Text) auszuführen.
Ich habe darauf hin zurück geschrieben, daß ich keine derartigen Strafarbeiten unterstützen werde und im übrigen keinen Grund dafür erbracht sehe.
Daraufhin kam eine Mail, man wolle das mit mir diskutieren.
Ich schrieb daraufhin, daß ich diesbez. keinen Gesprächsbedarf sehe. Weder unterstütze ich sowas, noch wurde mir ein Fehlverhalten kommuniziert/nachgewiesen.
Nun kam ein Einschreiben von der Schule mit 2 Terminen und der Aufforderung einen davon für ein Gespräch zu wählen. Zudem wolle man mit mir über meine Einstellung sprechen (als wenn ich nicht meine eigene freie Meinung dazu haben dürfte...). Ich lehne das ab, weil ich schlicht keine Grundlage für ein Gespräch sehe.
Weder wurde mir konkretes Fehlerverhalten meines Kindes mitgeteilt, geschweige denn bewiesen.
Noch erlaube ich solche blödsinnigen (in diesem Fall ohnehin fehlgehenden) Strafarbeiten.
Geschweige denn, daß ich einer Schule erlaube meine persönliche Meinung zu Schule, oder Lehrpersonal in Frage zu stellen.
FRAGE :
wie sollte ich bevorzugt auf dieses Einschreiben reagieren ?
Worauf kann ich ggf. Bezug nehmen um klar zu stellen, daß ich weder solche Diskussionen zu führen bereit bin, noch eine derartige scheinbar jeder Grundlage entbehrende Bestrafung meines Kindes hinnehme ?
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Eine gesetzliche Verpflichtung zum Erscheinen beim Elterngespräch gibt es nicht im Schulgesetz. Möglicherweise haben Sie einen sogenannten Schulvertrag geschlossen? Daraus ergibt sich möglicherweise etwas anderes.
Die Schule hat eine rechtliche Möglichkeit zu Strafarbeiten, eingeschränkt, dass diese nicht diskriminierend sein dürfen. Zustimmung von Ihnen ist nicht nötig.
Sie haben das Sorgerecht und auch die Rechte aus Artikel 6 Grundgesetz. Daraus ergibt sich Ihr Erziehungsauftrag.
Darüber hinaus sollten Sie auch taktisch geschickt vorgehen und bedenken, dass die Schulakte an folgende Institutionen weiter gegeben wird.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller13. Dezember 2021 | 18:32
Guten Abend und danke.
Ein Schulvertrag ist mir nicht bekannt.
Strafarbeiten müssen, sofern überhaupt zulässig, wohl begründet sein, oder wie sehe ich das ?
Eine Begründung ist wie gesagt bislang weder erfolgt, noch nachgewiesen !
Richtig, daraus ergibt sich MEIN Erziehungsauftrag und ich sehe innerhalb desselben auch mein Intervernieren bei unsinnigen und willkürlichen Schul/Lehreraktionen, oder wie soll ich das verstehen ?
An WELCHE Institutionen wird was weitergegeben ? Bitte um Konkretisierung. Danke.
Mfg
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt13. Dezember 2021 | 20:07
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Schulakte begleitet das Kind die ganze Schullaufbahn hindurch. Daher ist die weitere Vorgehensweise zu bedenken.