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Einsatzkleidung bezahlen

| 23. Mai 2013 13:41 |
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Vereinsrecht


Beantwortet von


16:10

Mein ehemaliger Verein hat mir eine Einsatzjacke zur Verfügung gestellt, diese kostet ca. 80,- EUR.
Ich musste dem Verein 40,- EUR hierfür zahlen.
Nach Vereinsaustritt möchte der Verein seine Jacke nun wieder haben.
Die 40,- EUR werden nicht zurückerstattet.
Über Vereinskleidung gibt es keinen § in der Satzung und auch kein Beschluss.

Ich habe nach Austritt eine Spendenbescheinigung über die 40,- EUR erhalten.

Wie erhalte ich hier nun mein Geld zurück?

23. Mai 2013 | 15:09

Antwort

von


(1615)
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Sehr geehrte Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworte.

Da es wohl keine besonderen Regelungen in Satzung oder z.B. Beitragsordnung gibt, haben Sie die Jacke für 40 Euro erworben und dürfen diese auch behalten.

Für eine Rückabwicklung des Kaufs sehe ich keine Veranlassung.
Sie behalten die Jacke, der Verein die 40 €.

Sie sollten jedoch in den (Vereins-)Regelungen bzw. -Ordnungen nachsehen, ob nicht doch eine spezielle Regelung gibt, die von der gesetzlichen abweicht.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt



Rückfrage vom Fragesteller 23. Mai 2013 | 16:05

Das die Jacke 80,- EUR gekostet hat spielt dabei keine Rolle? Da der Verein mir nur 20,- EUR ersetzen möchte, die Jacke wäre ja getragen...

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Mai 2013 | 16:10

Sehr geehrter Ratsuchender,

dass der Verein die Jacke für Sie günstiger angeboten hat, spielt keine Rolle.

Wie gesagt, Sie dürfen die Jacke behalten. Fragen Sie nach der Anspruchsgrundlage für die angebliche Herausgabepflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 23. Mai 2013 | 16:28

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Durch die kurzen Fragen von mir sind leider auch kurze, aber verständliche Antworten geschrieben worden.
Eine Ausführlichere Antwort wäre wünschenswert gewesen, war aber nicht zwingend.

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