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Einreise nach Deutschland trotz Schulden & ggf. Haftbefehl?

8. Februar 2014 13:33 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


17:10

Zusammenfassung

Kann man ohne Probleme nach Deutschland einreisen, wenn man Schulden und womöglich einen Haftbefehl offen hat und seit 5 Jahren im Ausland "untergetaucht" ist.

Lebe seit 5 Jahren im Ausland. Bin ausgewandert, nach Todesfall in Krankheit in der Familie - so musste ich meine Selbststaendigkeit von einem "Tag auf den anderen" aufgeben.

Schulden haben sich angehaeuft - ggfs. liegt Haftbefehl gg mich vor.

WIe kann ich vorbeugen nicht verhaftet zu werden und wie kann ich meine probleme ein fuer alle mal loesen, ohne auswirkungen auf mein jetziges leben zu haben? Habe endlich einen job gefunden der mich ueber wasser haelt und habe mein leben endlich stabilisiert.

Kann mir nicht erlauben in deutschland einzureisen und verhaftet zu werden.

Moechte meine probleme loesen, wuerde aber ganz gerne mal wissen was sich angehauft hat und wie ernst es aussieht.

Moeglich? Wenn ja, wie gehe ich bestens vor?

8. Februar 2014 | 14:09

Antwort

von


(952)
Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:





Frage 1:
"wie kann ich meine probleme ein fuer alle mal loesen, ohne auswirkungen auf mein jetziges leben zu haben?"


Herausfinden welcher Art Ihre Probleme sind, wie groß diese genau sind und dann eine Strategie zur Problemlössung erarbeiten bzw. erarbeiten lassen.

Ob Auswirkungen auf Ihr jetziges Leben zu befürchten sind, lässt sich ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht seriös beantworten.


Haben Sie "lediglich" Schulden aus der Zeit angehäuft, wird man dies sicher für die Zukunft regeln können- notfalls über ein Insolvenzverfahren.

Warten allerdings auch Strafanzeigen oder gar das Finanzamt auf Sie, wird die Angelegenheit komplizierter.






Frage 2:
"Moeglich? Wenn ja, wie gehe ich bestens vor?"



Beauftragen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens. Dieser sollte nach Möglichkeit am Ort Ihres damaligen Wirkens seinen Sitz haben.


Dieser wird dann bei der Staatsanwaltschaft in Erfahrung bringen, ob es einen Haftbefehl gegen Sie gibt.


Daneben wird er überprüfen, was Ihnen in Ihrer Abwesenheit alles öffentlich zugestellt worden ist und ob Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.

Zuletzt wird er sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden und in Erfahrung bringen, welche Forderungen aus Ihrer Selbstständigkeit noch offen sind.





Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.

Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit gern zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

Raphael Fork
-Rechtsanwalt-

----------------------------------------------
Wambeler Straße 33
44145 Dortmund


Telefon: 0231 / 13 7534 22
Telefax: 0231 / 13 7534 24

email: info@ra-fork.de
Internet: http://www.ra-fork.de


Rechtsanwalt Raphael Fork

Rückfrage vom Fragesteller 8. Februar 2014 | 16:49

Sehr geehrter RA Fork,

vielen Dank fuer Ihre rasche Antwort.

Das ganze ist geteilt auf Dortmund, wo ich 3 jahre lang lebte und auch meine Selbststaendigkeit ausuebte und auf meinen letzten Wohnsitz -Offenbach- (bin dort fuer ein paar monate bei meinen eltern untergekommen, nach dem die GAststaette geschlossen wurde und bevor ich ins Ausland gezogen bin.

Koennen Sie sich vorstellen mich juristisch zu beraten und vertreten?

Habe den OE abgegeben bevor ich Deutschland verlassen habe und angefangen (leider nicht vollendet) ein Privat insolvenz zu melden - konnte nicht beenden, da ein strafverfahren eingeleitet wurde durch einen sponsor (Veltins) was dann aber wieder eingestellt wurde weil ich den Betrag den das gericht fuer angemessen sag bezahlt habe.

Was fuer finanzielle kosten wuerden auf mich zukommen das ganze herauszufinden und auch zu beenden?

Waere Ihnen fuer eine moderate Antwort und ANgebot sehr dankbar.

Danke.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Februar 2014 | 17:10

Nachfrage 1:
"Koennen Sie sich vorstellen mich juristisch zu beraten und vertreten?"


Das kann ich grundsätzlich schon vorstellen, zumal ich ja auch direkt in Dortmund ansässig bin.





Nachfrage 2:
"Was fuer finanzielle kosten wuerden auf mich zukommen das ganze herauszufinden und auch zu beenden?"



Hierzu kann ich Ihnen gerne ein Angebot unterbreiten, wenn ich weiß wie umfangreich die Nachforschungen werden.

Dazu können Sie gerne über meine Kontaktdaten am Montag mit mir in Verbindung treten.

ANTWORT VON

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