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Einkommensteuerpflicht für alte Forderungen

| 16. Dezember 2007 23:42 |
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Steuerrecht


Mit meiner Ehefrau hatte meine Firma vor 10 Jahren einen Provisionsvertrag für Auftragsvermittlungen abgeschlossen. Ein bestimmter Zahlungszeitpunkt war nicht vereinbart. Es war lediglich vereinbart, daß die Ansprüche mit 4% Zinsen pro Jahr verzinst werden. Jetzt wurden die Forderungen beglichen.
Frage:
Wann muss meine Frau die Provision und die Zinsen bei Ihrer Einkommenssteuer versteuern – An dem Tag als die Aufträge hereinkamen und Provisonsforderungen entstanden oder erst nach den 10 Jahren?

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Sollten die Provisionen jetzt fließen, sind Sie bei Ihrer Frau Betriebseinnahmen. Sollte das Gewerbe Ihrer Frau nicht mehr existieren, sind die Provisionen nachträgliche Betriebseinnahmen.

Zum Schluss erlaube ich mir den Hinweis, dass diese Frage im Rahmen meiner email vom 31.10.2007, die Sie nachweislich abgerufen haben, beantwortet wurde.

Mit verbindlichen Grüßen


RA Hermes

Rückfrage vom Fragesteller 17. Dezember 2007 | 00:40

Meine Frau hat und hatte kein Gewerbe. Sie handelte als Privatprerson. Zu welchem Zeitpunkt sind die Provisonen zu versteuern - zum Zeitpunkt der Zahlung oder dann als die Forderung entstand?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Dezember 2007 | 00:53

Unabhängig davon, zum Zeitpunkt der Zahlung sind die Provisionen zu versteuern.

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