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Eingangsrechnung aus Ausland

12. Juni 2015 17:13 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich, selbstständig, habe eine Beratungsleistung aus dem Ausland empfangen. (Serveradminstration, Webentwicklung)

Dafür jetzt eine Rechnung erhalten.

Welche Informationen auf der Rechnung sollte ich verlangen? Voller Name? Anschrift? Steuernummer? Mehrwertsteuer? Angabe ob Privatperson oder Firma? Sonstiges?

Gibt es Unterschiede zwischen Rechnungen aus Nicht- und EU Ländern?

12. Juni 2015 | 18:34

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

auf sämtlichen Rechnungen sollten sich stets die Firmenanschrift samt Adresse und auch die Steuernummer sich befinden, da es sonst zu Problemen führen könnte, wenn Sie die Leistungen steuerlich geltend machen wollen.

Die Rechnungen zwischen EU- und Nicht-EU Ländern unterschieden sich lediglich vom Steuersatz und sollten stets dieselben Daten enthalten.

Unterschiede gibt es lediglich darin, dass der Unternehmer an einen ausländischen Verbraucher die Mehrwertsteuer auf der Rechnung beizubehalten hat, nicht aber gegenüber ausländischen Unternehmern, da hier das sog. Reverse-Charge Prinzip zur Anwendung kommt, was den Vorteil als Unternehmer hat, dass man Leistungen eines Unternehmers im Ausland lediglich Netto begleichen kann.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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