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Einfluss von Nebengebäuden auf die Berechnung der GRZ

| 11. Januar 2018 12:09 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
ist es zutreffend, dass zur Berechnung der bebauten Fläche (erreichte GRZ) Nebengebäude nur mit ihrer halben Grundfläche in die Berechnung einfließen?

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage

11. Januar 2018 | 12:57

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,


Ihre Vermutung ist zwar grundsätzlich richtig, da es sich um die in § 19 BauNVO enthaltene Standartregelung handelt:


Danach sind Nebenanlagen bei der Flächenberechnung zwar zu berücksichtigen, aber die zulässige Grundfläche darf durch solche Nebenanlagen bis zu 50% überschritten werden, allerdings höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8.


Weitergehende Überschreitungen können zwar zugelqassen werden, was aber dann eine Ermessensentscheidung ist, ohne dass ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf so eine Ausnahmezulassung besteht.



"Grundsätzlich" habe ich deshalb geschrieben, da von dieser Regelung im Bebauungsplan Abweichungen geregelt werden können, die dann vorrangig zu beachten sind. Daher ist der Bebauungsplan auf eine mögliche Abweichung der genannten gesetzlichen Regelung hin zu prüfen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 13. Januar 2018 | 13:11

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