Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Einbehalt

7. November 2021 15:03 |
Preis: 25,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Bei unserer Hausabnahme im März gab es 3 Mängel. Wir haben einen Einbehalt abgesprochen und eine Beseitigung der Mängel innerhalb 4 Wochen. Einer dieser Mängel wurde zeitgerecht bearbeitet. Der zweite einen Monat später. Der dritte ist immer noch nicht beseitigt (Schaden Außenputz, wird dieses Jahr auch nicht mehr) Unser zuständiger Bauleiter ist nicht mehr im Unternehmen. Wir werden nur vertröstet und die Firma wünscht die Überweisung des kompletten Einbehalten. Müssen wir die gesamte Summe zahlen?

8. November 2021 | 10:39

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie können den doppelten Aufwendungsbetrag für die Beseitigung der Mängel zurückhalten. Hierzu sollten Sie sich einen Kostenvoranschlag einholen und unter Berufung auf diesen die doppelte Summe zurückbehalten und eine weitere Frist zur Schadensbehebung setzen.

Sollte dies nicht passieren, könnten Sie auf Nacherfüllung gerichtlich klagen, notfalls auch Schadensersatz einfordern.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(3567)

Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER