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Eigentum auf Kinder schreiben

1. April 2019 08:37 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Liebes Anwaltsteam,

ich bin vereheiratet und wir leben in einer Gütergemeinschaft Zugewinnung ohne Ehevertrag. Wir haben 2 Kinder im Alter von 4 und 5 Jahren. Ich habe letztes Jahr 2 Wohnungen gekauft und würde diese gerne für den Fall der Scheidung (ist noch kien Thema), auf die Kinder übertragen. Ist das möglich? Oder würden diese dennoch in die Scheidungungsmasse fallen? Die Wohnungen und Kredite laufen auf meinen Namen und mein Konto. Der Grundbicheintrag ebenfalls. Bedarf es einer Zustimmung meines Mannes?
Ich will die Kinder absichern und nicht im Falle einer Trennung, wie bei ganz vielen Ehen, alles zerpflücken und dann mit nichts dastehen.
Vielen Dank

Herzliche Grüße

Sehr geehrte Fragestellerin,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Da die Kinder von beiden Eltern gesetzlich vertreten werde, müsste Ihr Mann an der Übertragung mitwirken. Wenn die Wohnungen im Wesentlichen Ihr Vermögen ausmachen, ist darüber hinaus ohnehin seine Zustimmung - gleichgültig, an wen Sie übertragen - erforderlich. U. U. müsste hier ein Ergänzungspfleger bestellt werden, da Sie als Übertragende und als Vertreterin Ihrer Kinder quasi auf beiden Seiten des Vertrages mitwirken würden, dies aber vom Gesetz untersagt ist.

Sie sollten aber gut überlegen, ob Sie das Eigentum tatsächlich endgültig aufgeben wollen. Wenn Ihre Kinder Eigentümer werden, treffen sie auch die Verpflichtungen, die damit einhergehen, z. B. die Pflicht zur Zahlung von Grundsteuern usw., die Verkehrssicherungspflicht,... Die Bank wird sicher darauf bestehen, dass Sie Schuldnerin der Kredite bleiben, weil Ihre Kinder keine Einkünfte haben. Eine Rückabwicklung ist ohne weiteres nicht möglich, Ihre Kinder sind dann Eigentümer und Sie können über die Wohnungen nicht mehr verfügen, sie nicht verkaufen oder ähnliches. Das gilt selbst dann, wenn Sie die Kredite nicht mehr bedienen könnten.

Selbst wenn Ihre Kinder als Erwachsenen einer Rückübertragung zustimmen würden, wäre hier das Risiko einer Schenkungsteuer groß.

Sie sollten sich vor einer solchen Entscheidung umfassend beraten lassen. Möglicherweise kann durch einen Ehevertrag, in dem der Güterstand modifiziert wird, z. B. die Wohnungen bei einem eventuellen Zugewinnausgleich unberücksichtigt bleiben, das gewünschte Ergebnis ebenfalls erreicht werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.



Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-


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