Hallo, ich habe seit 2006 eine Eigentumswohmung , die ich nun ab 1.3.2010 aus Platz- und Kostengründen dauerhaft fremd vermietet habe. Ich habe die Wohnung bis zum 28.2.2010 selbst bewohnt. Jetzt ruft mich heute die Dame vom Finanzamt und meint, dass die Eigenheimzulage von diesem Jahr zurück gefordert wird. Ich solle mir schon mal Geld zurück legen. Ich habe die Zulage für dieses Jahr im März bekommen.
Sie meinte aber noch zu Ihrer eigenen Sicherheit, sie würde nochmal nachlesen!
Ich dachte es wäre so, dass die Eigenheimzulage ab nächstes Jahr wegfällt.
Wie ist das rechtlich genau
Vielen Dank
MFG
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
JahrJahr rechtlich
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Sie können – wie Sie richtig vermuten – in den Genuss der vollen Eigenheimzulage 2010 kommen, wenn am 01.01.2010 die Voraussetzungen für die Gewährung der Eigenheimzulage vorlagen. Für das Jahr 2011 sieht es hingegen anders aus.