Sehr geehrte Fragestellerin,
es dürfte ein erhebliches Risiko darstellen, wenn Sie sich auf die mündlichen Zusicherungen Ihres Ehemannes verlassen.
Sicherheit können Sie deshalb nur durch rechtswirksame schriftliche Vereinbarungen oder Anerkenntnisse erlangen. Selbstverständlich geht dies auch während der Ehe, nicht erst im Scheidungsverfahren.
Ihr Mann hat während der Ehe gewisse Möglichkeiten, sein Vermögen so zu "gestalten", dass Sie beim Zugeinnausgleich Nachteile haben. Möglicherweise möchte er jetzt die Zeit dazu nutzen.
Die sicherste Lösung dürfte wohl im Abschluss eines (diesmal wirksamen, nämlich notariellen) Ehevertrages liegen.
Dort können Sie Unterhalt, Zugewinnausgleich etc. regeln. Wenn Ihr Mann den Abschluss eines solchen Vertrages grundsätzlich verweigert, dann dürfte dies Anlass für Sie sein, an seiner Redlichkeit zu zweifeln.
Ich empfehle Ihnen jedoch DRINGEND, einen solchen notariellen Vertragsentwurf von einem EIGENEN Anwalt/einer Anwältin prüfen zu lassen. Selbstverständlich werden Sie auch vom Notar beraten, jedoch ist der Notar zur Neutralität verpflichtet, da er den Vertrag für Sie und Ihren Mann beurkundet. Ein Anwalt/eine Anwältin wird IHRE Rechte in vollem Umfang prüfen und ist allein IHNEN verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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Antwort
vonRechtsanwältin Karin Plewe
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Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht
Genauso wie Sie mir das geschrieben haben, habe ich dies meinem Mann weitergegeben. Er bleibt dabei und möchte auch, bei einer Fortsetzung der Ehe seine eigenen Interessen weiter hervorheben. D.h.es bleibt alles so wie es war, Gemeinsamkeiten werden immer seltener, jeder geht im Prinzip seinen Weg.
Da wir in der ehelichen Wohnung nach seinem Wunsch zurückdatiert seit April im Trennungsjahr leben, er vom Anwalt Post erhalten hat, dass er seine Vermögensauskünfte offen darlegen soll und er die bis jetzt noch nicht getan hat, habe ich ihm heute erklärt, dass ich mir eine Wohnung suchen würde.
Denn ich kann mit diesem Umgangston, Vorwürfen nicht leben. Die Affaire mit seiner Freundin hätte er nur deswegen gehabt ,weil er sich an mir zu rächen bzw.mir einen Denkzettelverpassen wollte. Schon alleine diese Aussagen machen mir Angst und schocken mich. Jetzt merkt er, dass mein Auszug ernst zu nehmen ist und möchte mich wieder bearbeiten, da er weiß, dass er Trennungsunterhalt zahlen müßte, er es aber nicht will. Außerdem sieht er nicht ein, dass er deswegen zum Anwalt gehen soll, denn das kostet alles Geld, das kann er alles genauso regeln...meint er.
Ich bin leider auf den Trennungsunterhalt angewiesen, da ich mir einen neuen Hausstand schaffen möchte .Was kannn ich tun und wie bekomme ich ihn zur Vernunft?
Sehr geehrte Fragestellerin,
nach Ihrer Schilderung glaube ich nicht, dass Sie ihn zur "Vernunft" bringen. Sie müssen selbst entscheiden, ob Sie mit ihm weiter zusammen leben wollen oder nicht.
Den Zeitpunkt der Trennung kann man nicht "zurück datieren", denn dies würde bedeuten, dass man vor Gericht im Scheidungsverfahren lügen müßte. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie den Zeitpunkt der tatsächlichen Trennung korrekt angeben.
Angesichts der Umstände rate ich Ihnen dringend, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Ihr Mann wendet Tricks an und hat einen Anwalt, so dass Sie in dieser Situation hoffnungslos unterlegen sind, wenn Sie keinen eigenen Anwalt haben.
Sie sollten einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen, der dann für Sie auch den Trennungsunterhalt berechnen und geltend machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin