Ich lebe sit 17 Jahren mit meiner Partnerin u.ihrem Sohn (21J.) in meiner eigenen von mir gezahltenn und eingetragener Wohnung ,jetzt steht die Trennung an , welche Forderungen in Bezug auf Zahlungen kann meine Partnerin an mich stellen ?
unterhaltsrechtliche Ansprüche kann die Partnerin an Sie NICHT stellen, sofern nicht eine gesonderte Vereinbarung darüber getroffen worden ist.
Sofern auch ansonsten keine Vereinbarungen für den Fall der Trennung getroffen worden sind, wird die Partnerin auch keine weiteren Ausgleichsansprüche stellen können.
Nur wenn Leistungen über das "übliche Maße hinaus" geflossen sind, die Sie alleine bereichert haben, können sich Ausgleichsansprüche eventuell ergeben, so z.B. wenn die Partnerin die Wohnung allein gezahlt hätte; davon ist hier aber nach dem mitgeteilten Sachverhalt nicht auszugehen.