Sehr geehrte Ratsuchende,
eine Anulierung der Ehe ist nur gemäß § 1314 BGB
möglich. Die Voraussetzungen dieser Vorschrift liegen nach ihrer Sachverhaltsschilderung aber nicht vor.
Das bedeutet, dass Sie sich ganz normal scheiden lassen müssten.
Dafür müssen Sie sich einen Anwalt nehmen. GGf. kann dieser für Sie Prozesskostenhilfe beantragen und das Verfahren darüber abrechnen. Suchen Sie sich einen Kollegen/Kollegein für Familienrecht vor Ort und lassen Sie sich beraten. Das Erstberatungsgespräch kann unter Umständen über Beratungshilfe finanziert werden.Wenn Sie mit dem Anwalt/Anwältin Kontakt aufnehmen, fragen Sie nach dieser Möglichkeit.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Zywicki
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