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Efeu wuchert vom Nachbargrundstück auf mein Grundstück

| 5. Juni 2013 11:41 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Ulrike J. Schwerin

Zusammenfassung

Was kann ich tun, wenn der Efeu meines Nachbarn auf mein Grundstück wuchert?

Der Nachbar muss den überwuchernden Efeu beseitigen, wenn es Schädigungen am Ihrem Mauerwerk verursacht. Dies gilt auch, wenn Ihre Hecke davon betroffen ist. Sie sollten den Nachbarn unter Fristsetzung dazu aufzufordern, den Efeu zu schneiden und künftig dafür Sorge zu tragen, dass nichts auf Ihr Grundstück rüberwächst. Verstreicht die Frist erfolglos, können Sie den Efeu auf seine Kosten auch selbst schneiden (lassen).

Wir haben ein Grundstück, das – wohlgemerkt grenznah, also ca 50 Zentimeter zum Nachbargrundstück auf einer Länge von ca. 8 Metern mit einer herrlichen, über Jahre hinweg, immergrünen Tujahecke (ca. 2.60 hoch) bepflanzt ist. Gegen diese Hecke, die seit mehr als 20 Jahren besteht und nie vom Nachbarn beanstandet worden ist, hat der Nachbar einen ebenso langen und hohen Drahtgitter-Zaun und später Schilfmatten gesetzt.
Diese Schilfmatten sind mit Efeu bepflanzt. Dieser Efeu wuchert nunmehr vom Nachbargrundstück zu meinem Grundstück herüber und hat, da auch inzwischen der Lichteinfall für den Wuchs der Tujas fehlt, dazu geführt, dass meine Tujahecke zum Nachbarn hin völlig verholzt ist. Ausserde ist meine Tujahecke zwischenzeitlich vom schnellwachsenden Efeu befallen, so dass wir kaum noch „Herr" darüber werden können.
Dieses Problem habe ich – leider – erst jetzt bei einem Kontrollgang festgestellt. Wie kann ich mich gegen dieses Vorgehen des Nachbarn wehren?
Mit der Bitte um kurzfristige Beurteilung der Sachlage.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Der Nachbar muss den überwuchernden Efeu beseitigen.

"Ein über die Grundstückgrenze wachsendes Efeu muss vom Grundstückseigentümer beseitigen werden, wenn es Schädigungen am Mauerwerk des Nachbarn verursacht. Darüber hinaus darf der Nachbar zur Sanierung seines Gebäudes dass Nachbargrundstück betreten, entschied das Amtsgericht München (241 C 10407/05 )."

Schäden an der Mauer steht es gleich, wenn Ihre Hecke davon betroffen wird.

Der Nachbar ist aufzufordern, den Efeu zu schneiden und künftig dafür Sorge zu tragen, dass nichts auf Ihr Grundstück rüberwächst.

Sie setzen ihm eine Frist und wenn er sich nicht an diese hält, können Sie den Efeu auf seine Kosten auch selbst schneiden (lassen).

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin, Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 5. Juni 2013 | 12:59

Danke für die Erstbeurteilung. Bitte geben Sie mir noch eine Beurteilung hinsichtlich der bereits eingetretenen Schädigung der Tujahecke, die zum Nachbargrundstück hin bereits völlig verholzt ist und abstirbt. Die Pflanzung des Efeu auf dem Nachbargrundstück erfolgte im Juni 2009 und wurde damals bereits von mir abgemahnt, im Hinblick auf zu erwartenden Schäden an meiner Tujahecke.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Juni 2013 | 13:07

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage möchte ich gern wie folgt ausführen:

Die Schäden an der Tujahecke, die seit 2009 eingetreten sind, muss der Nachbar ersetzen.

Sie haben damals den Nachbarn schon zur Beseitigung aufgefordert und er ist dem nicht nachgekommen.

Daher trifft ihn als Konsequenz auch die Schadensersatzpflicht, entstandenen Schaden zu beheben respektive diesen finanziell zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

U.J. Schwerin
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 7. Juni 2013 | 05:26

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