Der Nachbar lässt auf der Rückseite unseres Hauses seit langer zeit efeu hochwachsen, auf seiner hofseite. jetzt habe ich ihn gebeten das efeu zu entfernen, aber er weigert sich. welche rechtlichen mittel habe ich in diesem fall?
mfg markus ax
Da das Efeu Ihr Eigentum beeinträchtigt, wird Ihnen gegen den Nachbarn ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch aus §§ 823
, 1004 BGB
zustehen. Wenn er sich weiterhin weigert, Ihr Eigentumsrecht zu respektieren, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Ich empfehle Ihnen jedoch, dazu einen Anwalt zu beauftragen, der den Nachbarn zuvor außergerichtlich auf die Rechtslage aufmerksam macht. Im Idealfall erübrigt sich dann eine klageweise Auseinandersetzung.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.