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Ebvz Zahlungserinnerung ohne vorangegangene Rechnung

30. Dezember 2015 22:52 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
ich bin leider der EBVZ (Verlag für elektronische Medien Melle) vor ein paar Wochen telefonisch auf den Leim gegangen (Coldcall). Allerdings sagte man mir zu, dass ich alles noch schriftlich nachlesen könne. Ich habe seither nichts mehr von denen gehört. Heute bekomme ich eine Zahlungserinnerung über 355,81 EUR +5,- Mahngebühren und dem Hinweis , dass es zu keiner weiteren Aufforderung kommen wird und ich den Betrag innerhalb der nächsten 10 Tage zu zahlen habe. Es ging zum einen beim Tel.um 12 Monate a 24,- daher weiß ich nicht, wie die 355,-zustande kommen, zudem habe ich vorher NlCHTS schriftlich zugesandt bekommen. Weder Unterlagen, noch eine Rechnung. Was kann ich tun
um das wirksam anzufechten und etwaige Folgekosten zu vermeiden?

30. Dezember 2015 | 23:38

Antwort

von


(2982)
Damm 2
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Sehr geehrter Ratsuchender,


erklären Sie schriftlich den Widerruf.

Die Widerrufsfrist ist mangels Widerrufsbelehrung noch nicht abgelaufen.


Gleichzeitig sollten Sie aber auch die Anfechtung Ihrer möglicherweise angegebenen Erklärungen zusätzlich erklären.

Wenn Sie keinen Vertrag schließen wollten sondern dachten, dass Sie erst etwas Schriftliches haben müssten, befanden Sie sich in einem Irrtum. Das kann die Anfechtung begründen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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