Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Durch die Vereinbarung einer Ratenzahlung wird natürlich die Strafanzeige nicht hinfällig; vermutlich versucht Ihr Gegenüber gut Wetter zu machen im Hinblick auf die Strafanzeige. Die Sache mit dem „Vorhändler“ ist ersichtlich nur ein Vorwand. Aber darüber hinaus ist klar, dass die Strafanzeige weiterhin läuft (selbst wenn Sie die Anzeige „zurücknehmen“).
Trotzdem würde eine wirkungsvolle Regulierung dem Gegenüber im Strafverfahren helfen, daher sollten Sie eine vollständige und zügige Regulierung solange anstreben, wie das Strafverfahren noch läuft!
Es wäre wirklich sinnvoll, einen Vertrag aufzusetzen; dieser wäre zivilrechtlich ein eigenständiges Schuldanerkenntnis und würde Ihre Beweislage auf jeden Fall verbessern. Sie sollten überlegen, sich dabei professionelle Hilfe zu holen, gerne stehe ich dafür zur Verfügung.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de
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