Sehr geehrte Ratsuchende,
auch wenn noch nicht zur Antragsstellung aufgefordert worden ist, sollte der Antrag gestellt werden.
Denn ist die Rente bewilligt, wird der Träger der Eingliederungshilfe die jeweiligen Rentenzahlungen auf sich überleiten.
Solche Rente sind sozialrechtlich anrechenbares Einkommen und damit vor der Eingliederungshilfe vorrangig zu berücksichtigen.
Deshalb wirken die Träger in der Regel auch darauf hin, dass mit Ablauf der Wartezeit der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird. Bei verzögerter Antragsstellung könnte der Träger die Eingliederungshilfezahlungen in Höhe der (verpassten) Rentenansprüche kürzen.
Daher sollte der Antrag gestellt werden.
Neben der Rente wegen voller Erwerbsminderung darf Ihre Tochter maximal 450 Euro monatlich
hinzuverdienen.
Jeder Mehrverdienst wird auf die Rente angerechnet.
Ihre Tochter kann also in der Werkstatt für Behinderte weiter arbeiten und auch Arbeitsentgelt beziehen.
Das ist später sogar positiv: Bei der Umwandlung der Rente wegen Erwerbsminderung in die Altersrente wird sich dadurch der spätere Rentenanspruch erhöhen.
Allerdings erfolgt eine Anrechung bei der Grundsicherung.
Ob Ihre Tochter dann noch anteilige Grundsicherung bekommt, hängt von den konkreten Zahlen ab, lässt sich so also nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Okay. Danke für die Antwort. Aber mir ist Folgendes wichtig: Kann es passieren, dass meine Tochter die Fahrten zur Werkstatt bei Bezug von EU Rente nicht mehr vom Sozialamt bezahlt bekommt ( sie ist zu 100% gehbehindert ), weil das Sozialamt sich auf den Standpunkt stellt, ihre berufliche Eingliederung wäre mit dem Bezug der EU Rente beendet?
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrte Ratsuchende,
nein, dass kann nicht passieren, wenn Ihre Tochter nach wie vor in der Werkstatt arbeitet.
Sollte das Sozailamt dieses versuchen, sollte unverzüglich Rechtsmittel gegen einen solchen unrechtmäßigen Bescheid eingelegt und auch ein Eilantrag beim gericht gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle