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EU Rente und Eingliederungshilfe

13. September 2017 11:48 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


13:27

Meine 43 jährige Tochter ist 100 % schwerbehindert und arbeitet in einer Werkstatt für Behinderte. Für diese Kosten und den Transport zur Werkstatt bekommt sie Einglierungshilfe. Sie wohnt im Betreuten Wohnen und bekommt Grundsicherung. Außerdem wird sie 6 Stunden pro Woche von Mitarbeitern der Spastikerhilfe betreut. ( keine gestzliche Betreuung ).Die Kosten für das alles übernimmt das Sozialamt.
Da sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt, kann sie Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen, das Sozialamt hat sie bis jetzt nicht aufgefordert, EU Rente zu beantragen.

Meine Frage ist:
Mir ist klar, dass die EU Rente mit der Grundsicherung irgendwie verrechnet wird. Oder bekommt sie dann grundsätzlich gar keine Grundsicherung mehr und muss Mietzuschuss o.ä. beantragen?
Kann sie dann weiter in der Werkstatt für Behinderte arbeiten und bekommt sie weiter Eingliederungshilfe , auch für den Transport zur Werkstatt,? Oder geht man davon aus, dass ihr Berufsleben beendet ist und sie keine Eingliederungshilfe mehr benötigt?

Mit freundlichen Grüßen,

13. September 2017 | 12:28

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

auch wenn noch nicht zur Antragsstellung aufgefordert worden ist, sollte der Antrag gestellt werden.

Denn ist die Rente bewilligt, wird der Träger der Eingliederungshilfe die jeweiligen Rentenzahlungen auf sich überleiten.

Solche Rente sind sozialrechtlich anrechenbares Einkommen und damit vor der Eingliederungshilfe vorrangig zu berücksichtigen.

Deshalb wirken die Träger in der Regel auch darauf hin, dass mit Ablauf der Wartezeit der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird. Bei verzögerter Antragsstellung könnte der Träger die Eingliederungshilfezahlungen in Höhe der (verpassten) Rentenansprüche kürzen.

Daher sollte der Antrag gestellt werden.


Neben der Rente wegen voller Erwerbsminderung darf Ihre Tochter maximal 450 Euro monatlich
hinzuverdienen.

Jeder Mehrverdienst wird auf die Rente angerechnet.

Ihre Tochter kann also in der Werkstatt für Behinderte weiter arbeiten und auch Arbeitsentgelt beziehen.

Das ist später sogar positiv: Bei der Umwandlung der Rente wegen Erwerbsminderung in die Altersrente wird sich dadurch der spätere Rentenanspruch erhöhen.

Allerdings erfolgt eine Anrechung bei der Grundsicherung.

Ob Ihre Tochter dann noch anteilige Grundsicherung bekommt, hängt von den konkreten Zahlen ab, lässt sich so also nicht beantworten.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 13. September 2017 | 13:10

Okay. Danke für die Antwort. Aber mir ist Folgendes wichtig: Kann es passieren, dass meine Tochter die Fahrten zur Werkstatt bei Bezug von EU Rente nicht mehr vom Sozialamt bezahlt bekommt ( sie ist zu 100% gehbehindert ), weil das Sozialamt sich auf den Standpunkt stellt, ihre berufliche Eingliederung wäre mit dem Bezug der EU Rente beendet?
Mit freundlichen Grüßen,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. September 2017 | 13:27

Sehr geehrte Ratsuchende,

nein, dass kann nicht passieren, wenn Ihre Tochter nach wie vor in der Werkstatt arbeitet.

Sollte das Sozailamt dieses versuchen, sollte unverzüglich Rechtsmittel gegen einen solchen unrechtmäßigen Bescheid eingelegt und auch ein Eilantrag beim gericht gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

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