Sehr geehrter Mandant,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Vorab: Das Sozialamt darf grundsätzlich von Ihnen die Nachweise zu Ihren Einkünften und Kosten anfordern, um prüfen zu können, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Die Mitwirkungspflicht und Nachweispflicht sind in § 60 SGB I festgelegt und beziehen sich auf alle Informationen und Unterlagen, die für die Prüfung von Ansprüchen auf Leistungen der Grundsicherung erforderlich sind. Dazu gehören auch Informationen und Unterlagen zu Ihren Einkünften und Kosten aus Selbständigkeit.
Es ist jedoch nicht rechtens, dass das Sozialamt eine doppelte Prüfung des Gewinnes durchführen würde. Wenn Sie bereits einen Einkommensteuerbescheid von der Finanzverwaltung erhalten haben, in dem der Gewinn aus Ihrer Selbständigkeit bereits festgestellt wurde, sollte das Sozialamt diesen Bescheid in seine Prüfung Ihres Anspruchs auf Grundsicherung mit einbeziehen und sich nicht noch einmal selbst ein Bild von Ihrem Gewinn machen. Sie können sich in diesem Fall auf den Einkommensteuerbescheid berufen und darauf hinweisen, dass der Gewinn bereits von der Finanzverwaltung festgestellt wurde. Sollte das Sozialamt dennoch weitere Nachweise von Ihnen verlangen, können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen. Insofern stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Leon Beresan
Antwort
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