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EU Rente

| 12. April 2018 20:44 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Ich war von 1990 bis zu meiner Scheidung 2011 selbstständig und seit Mai 1991 von den Rentenbeiträgen befreit. Von 1981 bis April 1991 habe ich Beiträge an die Rentenkasse gezahlt. Von 11/ 2015 bis 11/2016 war ich bis zu einer schweren Erkrankung als Busfahrer fest angestellt und führerte Beiträge an die Rentenkasse ab. Seit 10/2016 bis heute bin ich Arbeitsunfähig und hatte jetzt eine Reha Kur von der Rentenkasse bewilligt bekommen und auch von 02/18 für 5 Wochen in Anspruch genommen, würde auch arbeitsunfähig entlassen.
Nun sollte ich den EU Antrag stellen und da ich nur ein Jahr vor Erkrankung erwerbstätig angestellt war, sagte man mir heute, dass ich trotz meiner gezahlten Beiträge von 1981 bis 1991 kein Anrecht auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente habe. Ist das richtig und was soll ich Unternehmen, wenn die Ablehnung der Rentenkasse kommt.
Danke für die Beantwortung.

12. April 2018 | 22:15

Antwort

von


(951)
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Frage 1:
"trotz meiner gezahlten Beiträge von 1981 bis 1991 kein Anrecht auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente habe. Ist das richtig"


Das ist nach Ihrer Schilderung richtig.

Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat u.a. die Erfüllung der Mindestversicherungszeiten als Voraussetzung.
Hieran fehlt es bei Ihnen leider. Denn nach §§ 34 I , 43 I, II Nr. 2 SGB VI müssten Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben ( siehe u.a. LSG München, Urteil v. 05.07.2017 – L 19 R 396/16 ).



Frage 2:
"was soll ich Unternehmen, wenn die Ablehnung der Rentenkasse kommt"


Prüfen Sie den Ablehnungsbescheid und lassen sich von der DRV beraten, ob in Ihrem individuellen Fall sich die Versicherungszeiten aus anderen Gründen ergeben können oder wie Sie Ihren Lebensunterhalt anderweitig sicherstellen können ( z.B. entsprechender Antrag an Arbeitsagentur, Jobcenter oder Sozialamt).



Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt -



Rechtsanwalt Raphael Fork

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