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Abschiebung oder Verlängerung

27. Oktober 2023 05:32 |
Preis: 30,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

ch befinde mich im 9. Semester und habe 60 Kreditpunkte erworben.in der erste 3 Semester gab es Covid-19 und habe kein Klausur geschrieben. Am Ende des 8. Semesters habe ich ein Modul dreimal wiederholen müssen, obwohl ich beim ersten Mal krank war. Aufgrund dessen wurde ich exmatrikuliert. In drei Wochen habe ich einen Termin bei der Ausländerbehörde. Meine Frage ist, ob ich abgeschoben werde oder ob es für ausländische Studenten eine zweite Chance gibt, um ein Praktikum zu absolvieren oder einen anderen Bachelorstudiengang zu beginnen?

28. Oktober 2023 | 12:02

Antwort

von


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Guten Tag,

die Frage, ob Sie abgeschoben werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich ist es so, dass ausländische Studierende, die ihr Studium nicht erfolgreich abschließen, ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland verlieren können. Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Möglichkeiten, das Aufenthaltsrecht zu verlängern.
Eine Möglichkeit könnte sein, dass Sie ein Praktikum absolvieren. Hierfür müssten Sie allerdings nachweisen, dass dieses Praktikum für Ihren weiteren beruflichen Werdegang relevant ist. Eine andere Möglichkeit könnte sein, dass Sie einen anderen Studiengang beginnen. Hierfür müssten Sie allerdings nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für diesen Studiengang erfüllen und dass Sie in der Lage sind, diesen Studiengang erfolgreich abzuschließen.
Im Übrigen könnten Sie möglicherweise auch eine qualifizierte Berufsausbildung iSd § 16a AufenthG absolvieren und dementsprechend ein Aufenthaltsrecht
In jedem Fall sollten Sie sich alsbald an die Ausländerbehörde wenden und Ihre Situation schildern. Es könnte auch hilfreich sein, sich an eine Beratungsstelle für ausländische Studierende zu wenden. Diese können Ihnen möglicherweise weitere Optionen aufzeigen und Sie bei der Kommunikation mit der Ausländerbehörde unterstützen.

Beste Grüße


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