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Drohende Dispokündigung nach Schufaeintrag

5. Juni 2007 00:13 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann hat 2004 einen Kredit bei der Norisbank aufgenommen, die Summe: 16.000 € + 3.000 € (irgendeine Versicherung der Norisbank), der Gesamtbetrag belief sich auf knappe 32.000 € inkl. Zinsen (72 Monate Laufzeit).

2006 ist mein Mann arbeitslos geworden und dadurch kam unsere ganze finanzielle Situation durcheinander, da er Alleinverdiener ist und wir einen kleinen Sohn haben, der Kredit wurde mal gezahlt, mal nicht...

Seit April 2007 hat mein Mann wieder einen Arbeitsplatz, aufgrund der fehlenden Raten hat nun die Norisbank den Kredit gekündigt, alle Versuche mit der Bank auf eine Einigung zu kommen sind gescheitert!

Nun haben wir ein Anwaltsschreiben bekommen, wir müssen innerhalb von 14 Tagen die Restsumme von 18.268 € bezahlen, was wir nicht können. Heute war mein Mann bei seiner Hausbank und hat erfahren das er nun einen Schufaeintrag hat, jetzt will die Hausbank meines Mannes seinen Dispo kündigen, der sich auf 5.000 € beläuft und voll ausgeschöpft ist!

Mein Mann verdient Netto ca. 1.500 € monatlich, ich verdiene nichts, wir haben einen 2 jährigen Sohn und bekommen daher noch Kindergeld in Höhe von 154 €. Wir sind TOTAL verzweifelt und wissen garnicht mehr weiter, an wen sollen wir uns wenden? Wer kann uns weiter helfen? Wie regelt man das am Besten mit dem gekündigten Kreditvertrag und darf die Hausbank meines Mannes ihm einfach so den Dispositionskredit aufgrund des Schufaeintrags kündigen?

Bitte, bitte helfen Sie uns weiter!!!

Liebe Grüße

5. Juni 2007 | 00:52

Antwort

von


(1624)
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61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

1. Kredit Norisbank

Hinsichtlich des Anwaltsschreibens werden Sie die Forderung aufgrund der finanziellen Situation (in 14 Tagen) nicht begleichen können. Insoweit sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, um hier mit der Gegenseite einen Vergleich zu schließen. Soweit Prozesskostenhilfe oder ein Beratungsschein des zuständigen Amtsgerichtes erforderlich sein sollte, wird Sie der betreffende Kollege darauf hinweisen. Auch wenn Sie bzw. Ihr Mann die Forderung nicht bezahlen können, ist es sinnvoll die Höhe des Anspruches zu prüfen und ggfs. dagegen vorzugehen.

Insbesondere sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden, da dies die Forderung um die Gerichts- und Anwaltskosten erhöht. Soweit Sie die Einkommenssituation Ihrer Familie darstellen, wird die Gegenseite dementsprechend abwägen, ob Sie weitere Kosten durch ein gerichtliches Verfahren verursacht oder einen Vergleich schließt.

In diesem Zusammenhang sollten Sie prüfen lassen, ob während der Arbeitslosigkeit nicht eine bei der Norisbank abgeschlossenen Restschuldversicherung die monatlichen Raten während der Arbeitslosigkeit übernimmt, da diese meist für diesen Fall abgeschlossen werden. Möglicherweise lässt sich so die Forderung erheblich reduzieren.

2. Dispokredit

Der Schufaeintrag stammt sicherlich von der Norisbank, die die Kreditkündigung der Schufa gemeldet hat. Dieser Negativeintrag stellt eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse dar und berechtigt Ihre Hausbank aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Dispositionskredit zu kündigen. Vermeiden können Sie dies nur, wenn Sie eine Einigung mit der Hausbank treffen können.

Allerdings wird die Bank das Einkommen Ihres Mannes nicht zur Rückführung des Dispokredites verwenden dürfen, da dem Arbeitsnehmer, Ihr Mann, der pfändungsfreie Betrag für die Lebensführung erhalten bleiben muß. Der pfändungsfreie Betrag beträgt bei unterhaltspflichtigen Person € 1.569,99. Bis zu diesem Betrag können Gläubiger bei Ihrem Mann nicht pfänden, so dass das Einkommen Ihres Mannes Ihnen weiterhin zur Verfügung steht.

Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise sollten Sie einen Kollegen mit der weiteren Verhandlung mit den Gläubigern beauftragen. Soweit dies nicht zielführend ist, wäre auch daran zu denken, dass Ihr Mann eine Insolvenzverfahren durchführt. In diesem Insolvenzverfahren gelten die gleichen Pfändungsfreigrenzen. Hierbei sollten Sie dann mit einem Kollegen abstimmen inwieweit Sie die Durchführung des Insolvenzverfahren dem Arbeitsgeber Ihres Mannes mitteilen wollen/müssen. Beratungsstellen finden Sie im Internet, allerdings ist hier mit erheblichen Wartezeiten zub rechnen.

Auch wenn die Verbindlichkeiten derzeit nicht zurückbezahlt werden können, ist die Lage nicht so hoffnungslos, da das Einkommen Ihres Mannes für die Familie weiterhin voll zur Verfügung steht. Da kein pfändbarer Betrag vorhanden ist, können die Banken das Gehalt Ihres Mannes nicht pfänden. Dies wird sich bei der Vergleichsbereitschaft der Banken sicherlich auch zeigen.

Allerdings bleibt der negative Schufaeintrag zunächst bestehen. Daten über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte bleiben drei Jahre nach der Eintragung des Erledigungsvermerkes gelöscht.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung. Hinsichtlich des Einsatzes bitte ich zu beachten, dass dieser per Lastschrift in den nächsten Tagen eingezogen wird und entsprechend Deckung auf dem Konto vorgehalten werden muß.

Vielen Dank und mit besten Grüßen

RA Schröter


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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