Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurde aufgrund Falschaussagen der Kindsmutter eine Drogenabhängigkeit unterstellt die ich bereits durch eine negative Haaranalyse (rückwirkend 6 Monate) widerlegen konnte.
Aufgrund vorkommender Falschdiagnosen von Haaranalysen, insbesondere deshalb , weil THC offensichtlich sogar durch Schweiß und Talg fremder Personen ins Haar übertragen werden kann (https://www.welt.de/wissenschaft/article147729770/Haaranalyse-kein-guter-Nachweis-fuer-Cannabis-Konsum.html)
bin ich meiner Meinung nach besser beraten permanente Urinkontrollen abzugeben.
Ist dies möglich oder werden ausschließlich Haaranalysen als valider Nachweis für eine Drogenfreiheit angesehen und wie lange muss ich derartige Nachweise erbringen?
MfG
Sehr geehrter Fragesteller,
zur abschließenden Beantwortung Ihrer Frage, benötige ich zunächst einmal weitere Informationen, um welche Art von Anordnung es sich genau handelt ? Ist es ein gerichtliches Verfahren ? Welches ? (Antrag) Gibt es einen gerichtlichen Beschluss ? Wenn ja: Was steht dort genau ?
Oder ist es im Zusammenhang mit dem Jugendamt ? Haben Sie zu etwas zugestimmt oder nicht ?
Nach Ihrer Antwort melde ich mich gerne kurzfristig wieder.