Sehr geehrte Fragestellerin,
aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:
Zunächst einmal rate ich Ihnen, sich mit den Versicherungsunterlagen beider Versicherungen, insbesondere aber den Unterlagen mit der Central, an einen Rechtsanwalt vor Ort zu wenden. Denn aus Ihren Schilderungen ist der Sachverhalt nicht ganz nachvollziehbar. So ist insbesondere nicht ganz klar, welche Vereinbarungen mit der Beraterin getroffen worden waren und wie die Versicherung mit der Central zustande kam. Nur in Kenntnis aller Umstände kann aber entschieden werden, ob eine Versicherung bei der Central zustande gekommen ist und welche (praktisch durchsetzbaren) Möglichkeiten bestehen, diese wieder rückgängig zu machen.
Dabei käme zum einen die Prüfung des Widerrufsrechtes in Betracht.
Die Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages ist sodann in § 205 VVG
und § 13 MB/KK geregelt, auf die ich Sie hier verweise. § 205 VVG
enthält unter verschiedenen Voraussetzungen Kündigungsmöglichkeiten für den Versicherungsnehmer. Grundsätzlich beträgt danach die Kündigungsfrist drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres, wobei allerdings eine etwa vereinbarte Mindestversicherungsdauer zu beachten sein kann.
Auch insoweit wäre zu prüfen, ob Sie in einem Schreiben bereits außerordentlich oder ordentlich gekündigt haben, ob diese Kündigungen wirksam waren, bzw. ob die Versicherung eine solche Kündigung nicht rechtzeitig als mangelhaft etc. zurückgewiesen hat. Anderenfalls wäre die Vornahme einer Kündigung zu prüfen.
Zudem kann das sog. Freigabeverfahren geprüft werden. Dies ermöglicht unter gewissen Voraussetzungen bei einem beabsichtigten Wechsel von einem zu einem anderen privaten Krankenversicherer, dass bei einem "Scheitern" die eine Versicherung freigegeben, d.h. beendet wird. Fragen Sie bei der Debeka um Unterstützung bei diesem Verfahren nach.
Zudem kämen Ansprüche gegen die Beraterin in Betracht, wenn diese entgegen Ihren Weisungen gehandelt oder fehlerhaft aufgeklärt haben sollte. Auch dies sollten Sie konkret prüfen lassen.
In jedem Fall rate ich Ihnen, aufgrund des bereits erfolgten Zeitablaufes nicht länger zu warten. Denn ohne Ihr Handeln, erlischt die Versicherung nicht.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.
Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per eMail - mit mir in Verbindung setzen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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