Nachdem unser freistehendes Haus schon einige Jahre stand, wurde ein zweites Haus direkt an unseres angebaut. Die beiden Dächer sind nun über eine Regenrinne miteinander verbunden. Nun ist über diese Rinne Regen in das Nachbarhaus eingetreten, weil die Rinne verstopft war und Risse hat. Nun sollen wir allein für den Schaden im Nachbarhaus und den Austausch der Rinne aufkommen. Wie ist da die Rechtslage? Sollten dies nicht beide Parteien gleichermaßen tragen? Oder gibt es da Einschränkungen?
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
HausHaus tragen
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung handelt es sich um eine gemeinsame Dachrinne.
Sofern es keine vertragliche Besonderheit zwischen Ihnen und dem Nachbar gibt, wird es rechtlich dann auch als Miteigentümerschaft beurteilt (OLG Düsseldorf, Urt.v. 06.04.2006, Az.: I-5 U 134/05
), sodass notwendige Kosten (Reparatur oder Austausch der Rinne) gemeinschaftlich zu tragen sind.
Beim weitergehenden Schaden im Nachbarhaus wird man ganz genau prüfen müssen, was zu den notwendigen Kosten gehört und inwieweit der Nachbar ggfs. die Schadenminderungspflicht verletzt hat. Das hängt aber von den (unbekannten) Gesamtumständen ab, sollte dann genau geprüft werden.