Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Das Forum, welches Sie als Reseller betreiben, fällt unter das TDG.
Da Sie Ihren Kunden als Provider die Einrichtung des Diskussionsforums anbieten, halten Sie die Inhalte dieses Forums dem Publikum erkennbar nicht als eigene, sondern als fremde Informationen bereit und haften daher für diese Informationen nur nach Maßgabe des § 11 TDG
. Für den Internetnutzer ist klar erkennbar, dass der Provider sich bei der Einrichtung eines Forums nur auf die Bereitstellung von Speicherkapazität beschränkt, ohne Einfluss auf die Inhalte zu nehmen. Die Gegenmeinung vom AG München ist vom LG München aufgehoben wurden (NJW 2000, 1051
, wenn Sie es genau wissen wollen).
Eine Gefahr besteht dann, wenn der Anbieter darauf hinweist, dass er den Inhalt kontrolliert. Am Besten wie folgt formulieren (Ihr Disclaimer genügt den Anforderungen natürlich auch):
„Wir stellen auf dieser Website Beiträge Dritter zusammen. Soweit einzelne Beiträge die Rechte Dritter verletzen oder aus anderen Gründen rechtswidrigen Inhalte enthalten, ist für den Rechtsverstoß der jeweils genannte Verfasser verantwortlich. Wir sind zwar um eine regelmäßige Kontrolle der Beiträge bemüht. Eine inhaltliche Verantwortung - gleich welcher Art - übernehmen wir durch diese Kontrolle jedoch nicht.“
Wie bereits ausgeführt, haben Sie keine Verpflichtung, die Inhalte des Forums zu kontrollieren. Insbesondere aber wenn der Geschädigte Sie auf den verletzenden Inhalt hinweist, müssen Sie unverzüglich tätig werden.
„Unverzüglich“ bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Sobald Sie Kenntnis von der rechtswidrigen Information haben, müssen Sie die Information unmittelbar entfernen.
Der Disclaimer muss wie das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Am Besten auf der Startseite mit link zum Impressum/Disclaimer. (Auf Nummer Sicher geht, wer den Disclaimer auf jeder Seite der Website anbringt.)
Bereits mit diesen Voraussetzungen kommen Sie in den Genuss der Haftungsprivilegierung des § 11 TDG
.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Markus A. Timm
-Rechtsanwalt-
www.Rae-Linden.de
Ja, genau um die Haftungsprivilegierung des § 11 TDG
geht es primär.
Der Spezialfall, daß ich selber hoste und allgemein für die Öffentlichkeit ein Forum anbiete (also nicht für einen speziellen Kunden): hier gilt das Ausgeführte sinngemäß? Teledienste werden m.E. immer noch erbracht. Primär geht es hier auch um fremde Inhalte, da ja die Nutzer miteinander kommunizieren sollen. Nur ist juristisch dann die Domain meine eigene und ich nicht nur Hoster sondern auch Betreiber, vielleicht steckt da noch eine Tücke.
Selbstverständlich gilt dann die Haftungsprivilegierung nicht für die selbst erstellten Inhalte. Sie bleibt doch bestimmt erhalten, wenn das Forum der Allgemeinheit unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird?
Wenn das Forum um einige Portalseiten ergänzt wird, bleibt alles wie gehabt, solange TDG §2 Abs.2 Ziffer 2 nicht zum Tragen kommt? Also das Forum, sprich die Kommunikation zwischen den Nutzern, die redaktionellen Beiträge deutlich überwiegt? Richtig?
Man kann sicher auch etwas dezente Werbung schalten, ohne daß alles zu einer Bannersammlung mit angegliedertem Forum verkommt.
Besser schlafen konnte ich gestern schon, von daher war die erste Antwort schon hilfreich. Danke!
Meine Ausführungen gelten für den Betreiber/Inhaber und Hoster (der nach außen als Verantwortlicher in Erscheinung tritt) gleichermaßen. Das oben Gesagte ist auf jede Art Forum anzuwenden, in dem Usern Speicherplatz für Meinungen, Diskussionen etc. zur Verfügung gestellt wird (nichts anderes nämlich ist ein solches Forum). Insoweit kann ich Sie beruhigen: Bei einem Forum, in dem erkennbar Dritte miteinander diskutieren, handelt es sich um fremde Inhalte (natürlich haften Sie für Ihre eigenen Beiträge). Damit ist die Haftung für den Betreiber nach § 11 TDG
zu beurteilen. Die unentgeltliche Bereitstellung ändert hieran nichts.
Viel Erfolg und Freude mit Ihrem Forum wünscht
Markus A. Timm
Rechtsanwalt