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Diese Antwort ist vom 07.07.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
1&1 darf die Domain erst zum Ende des Vertrages frei geben, es hat damit den Vertrag verletzt.
Sie können sich wehren, indem Sie die Vertragszahlungen für die Domainpakete der freigegebenen Domains nicht mehr bezahlen.
Zudem können Sie Ersatz für den Umsatzschaden verlangen, jedoch müßten Sie den Schaden nachweisen können.
Zudem können Sie 1&1 auffordern und dazu verklagen, die Domain für Sie zu kaufen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Rückfrage vom Fragesteller
08.07.2008 | 13:59
Sehr geehrter Hr Ra Weber
Also wenn ich Sie richtig verstehe - erstmal die Zahlungen an 1&1 stoppen und schriftlich mitteieln, dass 1&1 den vertrag verletzt hat. Wie kann man den Umsatzschaden nachweisen ?
Empfeheln Sie den besuch eines Rechtsanwaltes vor Ort - bzw. könnten Sie mich in dieser Sacher vertreten. Benötigt man einen Internetrechtsanwalt für die Problemaik ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
08.07.2008 | 15:52
Sehr geehrter Ratsuchender,
üblicherweise sollte erst die Zahlungseinstellung mit Frist zur Behebung der Verletzung angedroht und nach Fristablauf durchgeführt werden.
Den Umsatzschaden könnten Sie beispielsweise nachweisen, indem Sie Zahlen vorlegen, aus denen hervorgeht, wieviel Umsatz Sie durchschnittlich über die Homepage generiert haben.
Ich könnte Sie in der Sache vertreten.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber