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Dokumentationspflicht?

22. März 2007 10:19 |
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Steuerrecht


Ich lebe und arbeite derzeit in China und habe daher auch ein Konto bei einer Bank in Hong Kong, bei der ich u.a. Aktien- und Fondsgeschaefte taetige. Da ich auch ein Kommanditist einer deutschen KG bin, ist es derzeit unzweifelhaft, dass ich mein Welteinkommen in Deutschland versteuern muss.

Nun habe ich zwar vor, die in Hong Kong gemachten Gewinne in Deutschland korrekt zu versteuern (Hong Kong selbst erhebt keine Steuern darauf), moechte aber auch nicht meine ganzen Buecher vorlegen.

Welche Dokumentation duerfen die deutschen Behoerden von mir verlangen? Reicht hier eine schriftliche Zusammenstellung der Zinsen und Spekulationsgewinne seitens der Bank oder eines Hong Kong-Steuerberaters aus? Oder koennen die Behoerden eine Einsicht in alle Unterlagen (Kontoauszuege etc.) verlangen?


Vielen Dank!

Sehr geehrter Herr,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie teilen mit, dass Sie in Hong Kong leben und arbeiten, so dass ich davon ausgehe, dass Sie in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Durch Ihre Stellung als Kommanditist unterliegen Sie deshalb eigentlich nur der erweitert beschränkten Steuerpflicht und somit mit Ihren Kapitaleinkünften aus dem Ausland nicht der deutschen Steuerpflicht. Dies nur als Anregung.
Nach § 90 Abs. 1 und 2 AO , § 93 AO unterliegen Sie einer erhöhten Aufklärungspflicht bzw. Mitwirkungspflicht. Eine schriftliche Aufstellung der Zinsen und Spekulationseinkünfte seitens Ihrer Bank dürfte ausreichen, wenn hiermit die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offengelegt werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.

Mit besten Grüßen

RA Hermes

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