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Diebstahl Strafanzeige gegen Nachbarn

5. April 2024 03:01 |
Preis: 53,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Es geht um den "zureichenden Anfangsverdacht", der die Staatsanwaltschaft regelmäßig zur Einleitung eines Strafermittlungsverfahrens veranlasst.

Da ich regelmäßig im Ausland bin, habe ich meinen Wohnungsschlüssel einem Nachbarn anvertraut. Er kümmerte sich um meine Post. Als ich vor etwa 7 Monaten wieder in meiner Wohnung mich aufhielt, stellte ich fest, dass er meinen Bankbrief mit Daten geöffnet hatte, in dem Euro 18,000,—angezeigt waren. Ich stellte ihn zur Rede, das sei ein Versehen und er habe auch nicht auf die Zahlen geschaut.
Zum weiteren hatte ich während meines 7 Monate langen Aufenthaltes dieses Mal einen Geldbetrag in Höhe von $ 7.000,— eingewickelt in Silberpapier in meinem Bücherregal liegen gehabt. Bei meiner Ankunft in USA, musste ich feststellen, dass mir $6.200,— fehlten. Er war der einzige, der einen Schlüssel zu meiner Wohnung hatte. Ich hatte Vertrauen zu ihm, da er viele Jahre den Schlüssel hatte. Ich hatte ihm auch öfter großzügig Geld für den Postdienst geschickt. Durch den Bankbrief wusste er, dass ich Geld habe.
Er war ein früherer Heroin Junkie und bezieht Bürgergeld. Er ist sehr freundlich und unauffällig. Mehrere Nachbarn sind ihm sehr zugeneigt, da er Krebs hat. Er tut ihnen leid. Das nutzt er aus. Auch mir tat er leid.
Ich kontaktierte ihn per email und forderte mein Geld zurück. Er stritt es ab. Welche Möglichkeiten habe ich?

5. April 2024 | 04:01

Antwort

von


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Gerne zu Ihrem Fall:

Sie haben keine Beweise; allerdings eine Indizienkette in der Form, dass der Nachbar bereits zugestanden hat, dass er den Bankbrief mit Daten geöffnet hatte, in dem Euro 18,000,—angezeigt waren.

Wenn jetzt USD 7.000,— eingewickelt in Silberpapier in meinem Bücherregal lagen und
aus diesem signifikanten Umschlag jetzt "USD 6.200,— fehlen UND er der einzige war, der einen Schlüssel zu Ihrer Wohnung hatte, ist das in der Gesamtsicht eine schlüssige Indizienkette, welche die Staatsanwaltschaft durchaus als sog. "zureichenden Anfangsverdacht" eines Eigentumsdelikts ansehen würde.

Sie sollten den Nachbar mit dieser Indizienkette unmissverständlich konfrontieren und Ihn unter Fristsetzung zur schriftlichen Anerkenntnis Ihres Rückforderungsanspruchs, ggf. mit angemessener Ratenzahlung auffordern.

Nach "fruchtlosem Verlauf der Frist dürfen Sie sich eine Strafanzeige nebst vorsorglich Strafantrag bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft "vorbehalten."

Sollte das dann aus Ihrer Sicht letztlich unvermeidbar werden, formulieren Sie in etwa so, dass Sie "den Sachverhalt nüchtern und wahrheitsgemäß schildern und um strafrechtliche Würdigung bitten und vorsorglich Strafantrag unter allen rechtlichen Gesichtspunkten stellen"

§§ und Tatbestände als solche müssen Sie nicht benennen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

ANTWORT VON

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