Gerne zu Ihrem Fall:
Sie haben keine Beweise; allerdings eine Indizienkette in der Form, dass der Nachbar bereits zugestanden hat, dass er den Bankbrief mit Daten geöffnet hatte, in dem Euro 18,000,—angezeigt waren.
Wenn jetzt USD 7.000,— eingewickelt in Silberpapier in meinem Bücherregal lagen und
aus diesem signifikanten Umschlag jetzt "USD 6.200,— fehlen UND er der einzige war, der einen Schlüssel zu Ihrer Wohnung hatte, ist das in der Gesamtsicht eine schlüssige Indizienkette, welche die Staatsanwaltschaft durchaus als sog. "zureichenden Anfangsverdacht" eines Eigentumsdelikts ansehen würde.
Sie sollten den Nachbar mit dieser Indizienkette unmissverständlich konfrontieren und Ihn unter Fristsetzung zur schriftlichen Anerkenntnis Ihres Rückforderungsanspruchs, ggf. mit angemessener Ratenzahlung auffordern.
Nach "fruchtlosem Verlauf der Frist dürfen Sie sich eine Strafanzeige nebst vorsorglich Strafantrag bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft "vorbehalten."
Sollte das dann aus Ihrer Sicht letztlich unvermeidbar werden, formulieren Sie in etwa so, dass Sie "den Sachverhalt nüchtern und wahrheitsgemäß schildern und um strafrechtliche Würdigung bitten und vorsorglich Strafantrag unter allen rechtlichen Gesichtspunkten stellen"
§§ und Tatbestände als solche müssen Sie nicht benennen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer