Sehr geehrter Ratsuchender,
1.Zunächst sollten Sie Ihren Vermieter anrufen bzw. anschreiben und um einen Termin vor Ort bitten.
2.Sie sollten bis zu dem Termin ein Heiztagebuch führen (wie hoch haben Sie die Heizung eingestellt, wurde zwischendurch gelüftet, welche Temperatur wurde gemessen etc.). Dieses Protokoll besprechen Sie bei dem Termin mit dem Vermieter.
3.Fordern Sie ihn dann auf, den Mangel zu beheben. Setzen Sie eine angemessene Frist von 4 bis 6 Wochen (per Einschreiben Rückschein). Je nachdem, woran die niedrige Temperatur liegt, kann die Frist verlängert werden.
4.Sollte der Mangel nicht behoben werden, kündigen Sie Mietminderung an. Da die Winterzeit da ist, ist das Problem durchaus dringend, was Sie auch deutlich machen sollten.
5.Wir der Mangel nicht behoben, mindern Sie die Miete unter Ankündigung, dass die volle Miete gezahlt wird, sobald der Mangel behoben wird. Wie hoch die Minderung ausfallen sollte, hängt von dem Ausmaß des Mangels ab. Nach Ihrer Schilderung erscheinen 5 % bis 10 % realistisch. Für eine konkretere Einschätzung bedarf es einer genaueren Kenntnis der Tatsachen.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
80331 München
Tel: (089) 20604130
kanzlei@weiler-rechtsanwaelte.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft bezieht sich nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Bestimmte Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht abschließend geklärt werden, da es hier auf die Details im Einzelfall ankommt. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
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