Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Weder eine entsprechende Klausel in Ihrem Mietvertrag noch das Ihnen durch Ihren Vermieter mitgeteilte generelle "Nein" müssen Sie so akzeptieren. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können Vermieter die Haltung eines Hundes allenfalls nach einer individuellen Einzelfallprüfung verbieten und auch nur dann, wenn die Beeinträchtigungen durch den Hund Ihre Interessen an einer Hundehaltung überwiegen.
Ein Verbot Ihres Vermieters müssen Sie sich daher nur gefallen lassen, wenn Ihr Vermieter sachlich nachvollziehbare Argumente vorhält, um die von Ihnen gewünschte Hundehaltung zu untersagen. Pauschale Erwägungen und Lebenserfahrung genügen hierbei freilich nicht als Begründung. Vielmehr müsste Ihr Vermieter die konkreten Störfaktoren, die gegen Ihre beabsichtigte Hundehaltung sprechen, darlegen und begründen. Berechtigte Interessen Ihrer Mitbewohner und Nachbarn, Größe, Zustand und Lage der Wohnung oder des Hauses und/oder Art und Verhalten des Hundes können hier im Streitfall eine Rolle spielen.
Da insbesondere bereits andere Mitmieter große Hunde halten, dürfte es Ihrem Vermieter nach meiner Einschätzung schwer fallen sachliche Gründe für ein Hundehaltungsverbot dazulegen, die im Streitfall einer gerichtlichen Prüfung standhalten würden. Soweit die von Ihnen beabsichtigte Hundehaltung auch im Hinblick auf Ihre Nachbarn keinerlei Störungen des Hausfriedens erwarten lassen, so dürfte das "Nein" Ihres Vermieters unbeachtlich sein.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie in dieser Sache anwaltliche Unterstützung benötigen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung, da meine auf das Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisierte Kanzlei gerade auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.
Ich hoffe ansonsten, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.iur. Mikio A. Frischhut
Rechtsanwalt