Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie sollten gegen die Vollstreckung beim zuständigen Verwaltungsgericht Vollstreckungsgegenklage einreichen bzw. beantragen, dass festgestellt wird, dass die Vollstreckung unzulässig ist.
Hierzu muss zunächst festgestellt werden, am besten durch Akteneinsicht, auf welche Bescheide sich gestützt wird und welche Zeiträume.
Dies alles müsste durch einen Anwalt haarklein aufgespalten werden nach folgenden Kriterien:
Welche Bescheide sind falsch adressiert?
Welche eventuell gar nicht zugegangen?
Gegen welche wurde Widerspruch eingelegt und auch ein Widerspruchsbescheid erlassen.?
Dem Gericht muss die ganze lange Ungerechtigkeit dieser Akte präsentiert werden, nur dann hört der Funk auf.
Vorher nicht!
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
Antwort
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