Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eigentum geht mit Einigung und Übergabe der Sache auf den Erwerber über. Für die Eigentumsübertragung ist die Verschaffung der Sache im vereinbarten Zustand erforderlich.
Hier war der Zustand als wie neu angegeben. Das Handy hat allerdings einen Riss. Nun ist es aber so, dass bei einem Privatkauf die Gefahr des zufällige Untergangs (also, dass das Handy auf dem Versandweg kaputt geht), mit Aufgabe beim Versanddienstleister auf den Käufer über geht. Das heißt, dass das Handy nur bis zur Aufgabe bei der Post den Zustand wie neu gehabt haben muss für die Eigentumsübertragung. Dies war nach Erläuterungen des Verkäufers der Fall.
Sie konnten hier daher nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Mithin sind Sie weiterhin Eigentümer des Handys.
Ebay erstattet des öfteren zumindest einen Teilbetrag aus eigener Tasche, um alle Parteien zufrieden zu stellen. Hier dürfte dies auch der Fall gewesen sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.
Antwort
vonRechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.
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