Guten Abend,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Die Auskunft des Notars über das erforderliche Vorgehen, ein späteres Beurkundungsdatum zu erhalten, ist richtig.
Die Beurkundung des Vertrages umfasst alle Merkmale, auch den Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Würde der Notar jetzt einfach dieses Datum verändern, würde dies ein eklatanter Verstoß gegen seine Beurkundungstätigkeit und seine Amtspflichten als Notar darstellen; zudem würde er sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen.
Die Kosten erscheinen durchaus realistisch, denn es müssen letztlich zwei weitere Verträge beurkundet werden, zum einen der Aufhebungsvertrag und sodann der zweite Kaufvertrag.
Im übrigen müsste zu allem auch der Käufer zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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