Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Datum des notariell beurkundeten Kaufvertrages soll geändert werden

13. März 2018 20:19 |
Preis: 60€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Der notariell beurkundete Verkauf einer Immobilie vor Ablauf von 10 Jahren kann nicht nachträglich umdatiert werden.

Ich bin Verkäuferin einer ETW und habe leider die 10 Jahre Spekulationsfrist nicht korrekt berechnet.
Maßgeblich hierfür ist ja das Datum des damaligen Anschaffungs-KV und des jetzigen Veräußerungs-KV.
Nun wurde der Veräußerungs-KV leider ganze 18 Tage zu früh unterschrieben. Notariell beurkundet, inkl. aller Bevollmächtigungen und Anweisungen für den Notar sämtliche Schritte in die Wege zu leiten. Der Käufer hat beim gleichen Termin auch die entsprechenden Urkunden für das Grundbuch unterzeichnet.
Der Kaufpreis beträgt € 180.000.
Nun habe ich beim Notar angefragt welche Schritte notwendig sind um einen neuen KV mit späterem Datum zu bekommen.
Es heißt es sei ein Aufhebungsvertrag notwendig sowie dann in 18 Tagen ein neuer Kaufvertrag sowie Urkunde für die Grundschuld.
Als Kosten werden € 3.800 vom Notar benannt.
Ist das wirklich so in der Form notwendig und sind diese Kosten realistisch?
Alternativ zu diesem Prozedere müsste ich dann leider den zu berechnenden Veräußerungsgewinn versteuern....

Vielen Dank vorab.
Freundliche Grüße

13. März 2018 | 20:44

Antwort

von


(2487)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Abend,

ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Die Auskunft des Notars über das erforderliche Vorgehen, ein späteres Beurkundungsdatum zu erhalten, ist richtig.

Die Beurkundung des Vertrages umfasst alle Merkmale, auch den Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Würde der Notar jetzt einfach dieses Datum verändern, würde dies ein eklatanter Verstoß gegen seine Beurkundungstätigkeit und seine Amtspflichten als Notar darstellen; zudem würde er sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen.

Die Kosten erscheinen durchaus realistisch, denn es müssen letztlich zwei weitere Verträge beurkundet werden, zum einen der Aufhebungsvertrag und sodann der zweite Kaufvertrag.

Im übrigen müsste zu allem auch der Käufer zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

(2487)

Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER