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Datenschutz - Mietrecht

24. Oktober 2018 00:16 |
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Datenschutzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Maklerfotos im Internet

heute bin ich an einem Internetportal auf meine ehemalige Mietwohnung gestoßen. Leider hat mein ehemaliger Vermieter, bzw. seine Maklerin Bilder von der Wohnung im Internet inseriert aus der Zeit wo ich diese noch bewohnt habe. Es würde ohne meine Zustimmung Bilder mit meinen Privatgegenständen veröffentlicht, und dies obwohl ich mein Vermieter ausdrücklich gebeten habe dies nicht zu tun.

Das ist sehr ärgerlich. Ich würde gerne wissen ob ich Ihn drauf auffordern kann die Bilder aus der Seite zu entfernen und ob ich eine Anspruch auf Entschädigung habe weil diese schon längst ins netz gestellt wurden.

mit besten Dank und Freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eine Anfertigung von Fotos einer von Ihnen bewohnten Wohnung ohne Ihr Einverständnis- hier sogar gegen Ihr Einverständnis- ist nicht zulässig. Sie können daher Ihren Makler bzw. Vermieter abmahnen und durch diese Abmahnung die Löschung erreichen, die Wieder-/Weitervöffentlichung verhindern und Schadensersatz verlangen. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter!


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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