Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Anfertigung von Fotos einer von Ihnen bewohnten Wohnung ohne Ihr Einverständnis- hier sogar gegen Ihr Einverständnis- ist nicht zulässig. Sie können daher Ihren Makler bzw. Vermieter abmahnen und durch diese Abmahnung die Löschung erreichen, die Wieder-/Weitervöffentlichung verhindern und Schadensersatz verlangen. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 24.10.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel: 04221-983945
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht