Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie können die Listen/Täterdaten problemlos unter den einzelnen Märkten austauschen, da diese notwendig sind, um die Hausverbote durchzusetzen. Eine Weitergabe an die Detektei ist nur möglich, wenn dies für deren Aufgaben unerläßlich ist. Jedoch kann ich mir keinen Grund vorstellen, warum die Detektei eine solche Generaldatei benötigt.
Das Übersenden per Fax zwischen den einzelnen Märkten ist kein Problem.
Die Verjährung bei Hausfriedensbruch beträgt drei Jahre. Daher können Sie den Doppeltäter noch anzeigen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Herr Weber,
erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Jetzt kommen mir noch 2 kleine Fragen auf, die mal wieder längere Erklärungen benötigen, um eben sicher zu sein, das ich es Ihnen genau wie möglich erkläre.
Also ich dachte eben, das es eine Datenschutzsache ist, die Daten an einen unserer Kette angehörigen Markt zu geben.
Ok, also ist es kein Problem, was für uns natürlich sehr gut ist.
Jetzt eine kurze Erklärung mit anschließenden kurzen Fragen.
Person "Müller" klaut im Januar in meinem Markt, bekommt 1 Jahr Hausverbot. "Müller" wird jetzt im anderen Markt B wieder erwischt. Kann jetzt nur Markt B Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten oder kann ich es auch? Oder nur der MArkt, indem er den eigentlichen Hausfriedensbruch begangen hat, oder zählt eben die Supermarktkette und wobei ich es übernehmen kann?
Jetzt noch ein Szenario, was sich wirklich ähnlich ergeben hat (wobei Müller immer erwischt wurde).
"Müller" klaut im Januar im Markt A , Hausverbot
"Müller" klaut im März im MArkt B, Hausverbot
"Müller" klaut im April im Markt C, Hausverbot
"Müller" klaut im September im Markt D, Hausverbot
Nun wurde mir gestern die Liste der Märkte mit den Dieben geschickt, wobei "Müller" in jedem Markt erwischt wurde.
"MÜller" hat ja somit eigentlich im Markt B,C,D auch Hausfriedensbruch begangen, was zum dortigen Zeitpunkt nicht fest zu stellen war.
Jetzt meine Frage, können wir "Müller" für die Hausfriedensbrüche im Markt B,C,D jeweils anzeigen, also 3 Anzeigen nachreichen? Oder ist das so ein Thema "Müller" ja erst einmal mit einer Anzeige "belehrt" werden muss und 3 Anzeigen mit der Belehrung dienen? Die Frage beruft sich wahrscheinlich jetzt wieder auf meine Frage oben, aber bevor ichs missverstehe noch einmal.
Wenn wir noch 3 Anzeigen von Markt B,C,D stellen können,
muss jetzt
Markt B und Markt C und Markt D jeweils eine Anzeige erstatten oder kann ich es als Markt C für Markt B und Markt D mit übernehmen? Wenn ich es kann, muss ich im Namen der Supermarktkette oder des jeweiligen Markt B oder D anzeigen?
Ich hoffe das meine Fragen noch einmal kurz,knapp und gut beantwortet werden können.
Also vielen Dank schon mal im Vorraus.
Ich bin das erste mal auf dieser Webseite, deshalb erkläre ich es lieber etwas genauer.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias
Sehr geehrter Ratsuchender,
Strafanzeige kann von jedem gestellt werden, es muß nicht immer der Geschädigte selber sein. Jedoch beachten Sie bitte, dass Hausfriedensbruch ein sogenanntes Antragsdelikt ist. D.h., die Staatsanwaltschaft wird nur auf Antrag tätig. Diesen Antrag kann nur der Geschädigte selbst stellen.
D.h. Sie können in allen Fällen Anzeige erstatten, jedoch muss dann noch jeder einzelne Marktleiter Strafantrag stellen.
Der Täter selbst muß nicht belehrt werden, das Hausverbot muss nur ihm gegenüber ausgesprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt