Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich werden für Gutachten für die Einrichtung einer Betreuung stets Personen aus dem Umfeld befragt, damit sich der Gutachter (um diesen wird es sich gehandelt haben) ein Bild machen kann. Diese Frau ist wohl krank und das hat wohl auch das Gutachten ergeben, weshalb sie so sauer ist.
Leider haben Sie nun das Problem, da die Dame in Ihrer Krankheit sie nun als Hassobjekt ausmacht. Ich kann verstehen, dass Sie irritiert und verängstigt sind.
Sie hätten ordnungsgemäß belehrt werden müssen, dass das eine ordnungsgemäße Befragung ist. Sie können aber umgekehrt keinen Anspruch mehr daraus gegenüber dem Amt ableiten, da Sie trotz unterlassener Belehrung eine Aussage gemacht haben. Sie hätten von sich aus darauf hinweisen müssen und die Angaben verweigern müssen. Zudem macht es leider das Gutachten und die Nennung der Namen nicht ungeschehen.
Einen Schadensersatzanspruch können Sie daraus auch nicht herleiten.
Sie können die Nachbarin nur wegen Beleidigung und Bedrohung anzeigen bzw. die Betreuungsbehörde informieren, was passiert.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen