Sehr geehrter Herr Fragesteller,
Ihre getrennt lebende Ehefrau darf Ihren Umgang mit Ihren beiden
Kindern(jeweils 2 und 4 Jahre alt) nicht vereiteln.
Da Sie die geplante räumliche Entfernung (1000,--) zur Wahrnehmung von Umgangszeiten derzeit nicht finanzieren können,kommt der
von der Ehefrau erstrebte Umzug einem Abbruch der Umgangs
kontakte gleich.
Mein Rat ist,sich an eine Kollegin oder einen Kollegen Ihres
Vertrauens zu wenden.Möglicherweise wird diese(r) die Mutter zunächst auf das soeben Ausgeführte anwaltlich hinweisen .
Falls dies nichts nützt,sollte dann ein Antrag bei Gericht
gestellt werden,um der Mutter den Umzug über 1000 km im Rahmen Ihrer
derzeitigen finanziellen Situation zu versagen.
Sollte die Mutter wider Erwarten über eigene ausreichende finanzielle Mittel
verfügen,käme dann als Alternative auch in Betracht,dass die
Mutter für die Kosten der Umgangskontakte nach einem so weiten Umzug(=Reise
kosten) aufzukommen hat.
Die weiteren Verwandten(=Großeltern,Onkel,Tante) müssen im
Regelfall auch einen weiten Umzug der Kindesmutter akzeptieren.
Es geht also in einem etwaigen zukünftigen gerichtlichen Verfahren(s..o.) ausschließlich um Ihr eigenes Umgangsrecht als
Vater der beiden gemeinsamen Kinder.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
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getr.lebende
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