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Darf Opa selbst eröffnetes Konto für Enkel wegen Undank auflösen?

14. Oktober 2007 16:09 |
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Familienrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Auskunft zu folgenden Sachverhalt:

Mein Vater, Opa meiner Tochter, hatte ein Konto auf Ihren Namen mit 5000 € eröffnet.
In den Antragsunterlagen war der Hinweis vermerkt:"Geld kommt von Opa".

Ca. ein Jahr später trennte sich meine Frau von mir.
Die Tochter ging mit Ihr.

Daraufhin löste ich nach Rücksprache mit meinen Vater das Konto auf; auch weil weder ein Dankeschön , noch sonst ein Interesse an einem weiteren Enkelin-Opa-Kontakt vorhanden war.

Jetzt fordert meine mittlerweile geschiedene Frau für die minderjährige Tochter die Wiedereinsetzung in den alten Stand bezüglich des Kontos.

Muß mein Vater das Geld herausgeben?
Liegt hier ein "Verstoß gegen gute Sitten" vor?
Wie kann mein Vater die Rückgabe vermeiden?

BESTEN DANK!

Sehr geehrter Ratsuchender,

rechtlich gesehen sind Sie selber verpflichtet, dass Geld an die Tochter oder an die Mutter als Vertreterin heraus zu geben. Wenn das Geld auf den Namen der Tochter angelegt war, steht Ihr dieses auch zu. Rechtlich gesehen stellt die damalige Handlung eine Schenkung dar. Ein grober Undank ist vorliegend nicht ersichtlich, so dass der Opa das Geld nicht zurückverlangen konnte und Sie es ihm damit auch nicht herausgeben durften.

Sie sollten das Geld so schnell wie möglich erstatten, da Sie hierzu ohnehin verpflichtet sind und es für Sie anderenfalls ggf. auch noch sorgerechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Keller
Rechtsanwalt

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