Sehr geehrter Ratsuchender,
rechtlich gesehen sind Sie selber verpflichtet, dass Geld an die Tochter oder an die Mutter als Vertreterin heraus zu geben. Wenn das Geld auf den Namen der Tochter angelegt war, steht Ihr dieses auch zu. Rechtlich gesehen stellt die damalige Handlung eine Schenkung dar. Ein grober Undank ist vorliegend nicht ersichtlich, so dass der Opa das Geld nicht zurückverlangen konnte und Sie es ihm damit auch nicht herausgeben durften.
Sie sollten das Geld so schnell wie möglich erstatten, da Sie hierzu ohnehin verpflichtet sind und es für Sie anderenfalls ggf. auch noch sorgerechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
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