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Dachlawine

1. März 2013 17:29 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Wann haftet ein Hauseigentümer für Schäden, die von einer Dachlawine verursacht werden? Muss er Vorkehrungen gegen Dachlawinen treffen?

Das Haus der Nachbarn grenzt direkt an unseren Garten.Am Montag ging eine Dachlawine ab und beschätigte unser Gewächshaus. Die Haftpflichtversicherung der Nachbarn kommt nicht für den Schaden auf.Das Dach ist ca.10m hoch und hat ca 50 Grad Dachneigung.Was kann man tun damit die Nachbarn ein Schneefanggitter anbringen damit in Zukunft uns kein Schaden mehr entstehen kann? Danke

1. März 2013 | 18:54

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Hausbesitzer haftet für Schäden, die durch Dachlawinen verursacht werden, nur, wenn er eine Rechtspflicht hatte, Vorkehrungen gegen solche Vorfälle zu schaffen. Eine solche Rechtspflicht ergibt sich nur bei Vorliegen besonderer Umstände. Insbesondere kann eine öffentlich-rechtliche Vorschrift im Sinne einer Ortssatzung vorliegen, was aber zu prüfen wäre.

Besondere Umstände können auch vorliegen, wenn Dachlawinen regelmäßig vom Haus des Nachbarn abgehen und er also ständig damit rechnen muss, dass bei Schnee wieder eine Lawine abgeht.

Liegen keine besonderen Umstände vor, ist der Nachbar nicht dazu verpflichtet, Vorkehrungen gegen solche Dachlawinen zu treffen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

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