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DSL-Geschwindigkeit abends extrem langsam

20. August 2013 21:08 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Habe über die Telekom ein Call & Surf Paket gebucht mit DSL 16.000.

Seit einigen Abenden habe ich nur noch eine Downloadgeschwindigkeit zwischen 200 u. 500 kb/s. Normal sind es über 1500 kb/s.
Lt. Telekom besteht unter anderem in unserem Ort ein Kapazitätenengpass der angeblich im Oktober erst behoben wird (durch einen weiteren Ausbau).

Muss ich das jeden Abend als Kunde so akzeptieren?? Besteht evtl. eine Grundgebührminderung?

Sind mindestens noch 6 Wochen wo dieser Zustand anhalten wird. Wer die Telekom kennt weiß, dass man froh sei kann, wenn das mit Oktober überhaupt stimmt.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Das AG Fürth hat mit Urteil vom 07.05.2009, Az. 340 C 3088/08 , entschieden, daß ein Kunde, dem statt der vereinbarten „Doppelflat 6000" lediglich eine „Doppelflat 2000" zur Verfügung gestellt werden konnte, ein Sonderkündigungsrecht hat. Dementsprechend dürfte auch eine Minderung durchzusetzen sein.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Rückfrage vom Fragesteller 21. August 2013 | 18:06

Und welche Höhe würden Sie in etwa denken bei einer monatlichen Grundgebühr von 38,95 €, in der DSL 16000 u. die FEstnetzflat beinhaltet ist?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. August 2013 | 18:35

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

auf Ihren Rechnungen müßte der Preis für Festnetz-Flat und DSL 16000 gesondert ausgewiesen sein. Nach Ihren Angaben halte ich eine Minderung von 2/3 des Preises für DSL 16000 für gerechtfertigt.

Ich empfehle, die Telekom darauf hinzuweisen, daß Sie von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen werden, wenn die Minderung nicht akzeptiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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